Werner Wölfle und Ralf-Michael Schmitz (rechts) im Jahr 2013 Quelle: Unbekannt

Der goldene Handschlag für den früheren Klinikgeschäftsführer Ralf-Michael Schmitz treibt die Fraktionen im Gemeinderat noch immer um. Der Akteneinsichtsausschuss des Gemeinderats übt Kritik an der Verwaltung.

StuttgartDie Einladung zur nächsten Sitzung des Internationalen Ausschusses der Stadt am Mittwoch nach den Faschingsferien hat Schulbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) unterschrieben. „Damit dies fristgerecht erfolgt“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Eine Entscheidung über die Sitzungsleitung sei damit „nicht gefallen“. Dem Vernehmen nach ist Sozialbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) bis Ende kommender Woche krankgeschrieben. Die Frage, wie es weitergeht mit Werner Wölfle im Rathaus, bleibt einstweilen offen. Wie berichtet, hat das Regierungspräsidium (RP) ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister eröffnet, weil die Staatsanwaltschaft nun gegen Wölfle wegen des Verdachts der Untreue gegenüber der Stadt ermittelt. Die Frage ist: Was wusste der damalige Krankenhausbürgermeister über ein fragwürdiges Geschäft des Klinikums mit Kuwait? Hat er dieses befördert?

In die politischen Abläufe versucht der Akteneinsichtsausschuss Licht zu bringen. Zunächst hat die Mehrheit des Gremiums ein anderes Kapitel im Klinikskandal für sich abgeschlossen: den „goldenen Handschlag“ für den früheren Klinikgeschäftsführer Ralf-Michael Schmitz im März 2016. In einem Bericht macht die Mehrheit des Gremiums (die Grünen wollen dazu noch ein Sondervotum abgeben) mit Belegen deutlich: Die Rathausspitze habe die mögliche und für den Ausschuss zwingende fristlose Kündigung des Geschäftsführers versäumt, anstatt – wie auch schon im Bericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) vom Dezember 2015 thematisiert, der verschiedene Pflichtverletzungen des Geschäftsführers wie keine interne Kontrolle, Verletzung der Sorgfaltspflicht, mögliche Haushaltsuntreue aufführte – sofort eine Anwaltskanzlei einzuschalten. Dies sei zunächst unterblieben. Mit der Folge, dass die Zwei-Wochen-Frist für eine Kündigung verstrichen sei. Das dann im Februar 2016 beauftragte Gutachten habe sowohl mögliche Kündigungsgründe bestätigt als auch das durch das Versäumnis eingetretene Prozessrisiko bei nachträglicher Kündigung. Selbst die Anwaltskanzlei BRP Renauld und Partner, welche die Stadt erst im Juni 2016 mit der Aufklärung der Vorgänge beauftragte, sei zum Ergebnis gekommen, dass es Anlass für eine fristlose Kündigung von Schmitz gegeben habe. Die Stadt hält dem entgegen, dass man mit dem RPA-Bericht nur Anhaltspunkte für eine Kündigung gehabt habe. Zu diesem Ergebnis komme auch das Gutachten vom Februar 2016. Es habe ein hohes Risiko eines langen Verfahrens und einer Niederlage bestanden. Dies hätte den notwendigen Neustart in der Führung des Klinikums auf die lange Bank geschoben. Ein mögliches Eingeständnis, dass die Stadt und Werner Wölfle als Personalbürgermeister in der ersten Zeit nach dem RPA-Bericht mit der abwartenden Haltung nicht gut beraten waren, steckt in dem kurzen Einschub: „empfahl das Rechtsamt“.

In jedem Fall besteht das Problem aus Sicht des Akteneinsichtsausschusses, dass man dem Rat die nur ihm zustehende Möglichkeit der fristlosen Kündigung von Schmitz vorsätzlich vorenthalten habe. Auch von der später festgestellten Verfristung habe man nichts erfahren, auch nicht auf eine gezielte Anfrage von SPD und FDP im Februar 2017. Noch im März des Jahres 2017 habe Wölfle in einer E-Mail einem Rathausmitarbeiter empfohlen, das in einer Stellungnahme nicht zu erwähnen, um Fragen zu vermeiden. Der Rat sei, sagt ein Mitglied, vom Entscheidungs- zum Zustimmungsgremium degradiert worden.

Nicht stichhaltig

Dass dieses Vorgehen von der Verwaltung mit der Bitte der Staatsanwaltschaft, den RPA-Bericht nicht an Dritte weiterzugeben, zu begründen ist, hält die Ratsmehrheit nicht für stichhaltig. Eine solche Bitte habe es nicht gegeben. Die Verwaltung hält dem die Gefahr des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt entgegen, die bei Weitergabe des Berichts bestanden habe. Man hatte offenkundig kein Vertrauen in die Verschwiegenheit des Rats. Der Bericht geht nun an OB Fritz Kuhn (Grüne). Dieser hat den Ausschuss wissen lassen, dass das Gremium den früheren Klinikgeschäftsführer und den ehemaligen Leiter der International Unit, Andreas Braun, nicht befragen darf. Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass nach der Gemeindeordnung der Ausschuss nur Einsicht in einen bestimmten Kreis von Akten nehmen darf. Selbst Beweise zu erheben sei nicht zulässig. Zum gleichen Ergebnis kommt das Landesinnenministerium auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten und Stadtrats Heinrich Fiechtner (BZS 23).