Stuttgart (ae) - Nach den Geschehnissen in Köln in der Silvesternacht 2015/ 2016 sahen sich Behörden auch in Stuttgart einer Antragsflut für den Kleinen Waffenschein gegenüber: 874 Genehmigungen wurden 2016 erteilt. Die Statistik für das vergangene Jahr belegt: Offenbar handelte es sich dabei nur um ein vorübergehendes Phänomen.

Die Frage, ob Sicherheit käuflich ist, drängte sich in den Wochen nach den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln fast unwillkürlich auf. Denn auch fernab der Domstadt schnellte die Zahl der Personen, die den Kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen, Reizgas oder Pfefferspray beantragten, in ungeahnte Höhen. Im ganzen Bundesgebiet rüsteten die Bürger in kurzer Zeit auf.

Die baden-württembergische Landeshauptstadt bildete da keine Ausnahme. 874 Anträge auf den Kleinen Waffenschein gingen 2016 beim Amt für öffentliche Ordnung ein - das entspricht einer Verfünffachung der Zahl von 2015, als im gesamten Jahr 167 Anträge positiv beschieden wurden. Die Folge des plötzlichen Ansturms: Die Genehmigungsverfahren dauerten deutlich länger als bisher. Mittlerweile hat sich das Interesse der Bürger in Stuttgart „wieder auf ein Normalmaß reduziert“, wie es aus dem Rathaus heißt. Es liege ein deutlicher Rückgang vor. „Im Jahr 2017 hatten wir insgesamt 326 Anträge auf Erteilung kleiner Waffenscheine.“

Begründen, warum sie die Erlaubnis haben wollen, müssen die Antragsteller nicht - im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte, die man für eine Schusswaffe mit scharfer Munition benötigt. Dennoch: ein paar Voraussetzungen sind auch für den Erwerb des Kleinen Waffenscheins zu erfüllen. Der Antragsteller muss 18 Jahre alt sein und darf keine Vorstrafen haben. Eine Abfrage beim Bundeszentralregister, beim staatsanwaltschaftlich zentralen Ermittlungsregister sowie bei der zuständigen Polizeidienststelle gehört zu den Aufgaben der Waffenbehörde. Auch eine psychische Erkrankung steht einer Ausstellung des Dokuments im Weg - ebenso wie eine Drogen- und Alkoholabhängigkeit. Zudem werden die Inhaber des Scheins alle drei Jahre überprüft. Etwa fünf bis zehn Prozent der Anträge werden schätzungsweise in Stuttgart abgelehnt. Zu öffentlichen Veranstaltungen - Fußballspiele, Rockkonzerte, Volksfeste - darf die Waffe allerdings nicht mitgenommen werden.

Der kleine Waffenschein ist die behördliche Genehmigung zum verdeckten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.