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Daimler hat mit Lastwagenherstellern ein Kartell gebildet. Es wurde über Preise gesprochen. Dafür gab es eine saftige Strafe von der EU. Nun fordern Käufer Schadenersatz und klagen.

Stuttgart (dpa) Das Stuttgarter Landgericht hat am Donnerstag die erste Schadenersatzklage gegen den Lastwagenhersteller Daimler wegen seiner Beteiligung am Lkw-Kartell verhandelt. Ein Recyclingunternehmen aus Halle in Sachsen-Anhalt warf dem Konzern vor, mit den anderen Nutzfahrzeugherstellern Preise abgesprochen zu haben. Dadurch sei unter anderem beim Erwerb von zwei Lastwagen für den Käufer ein Schaden entstanden. Dessen Höhe bezifferte der klagende Betrieb zunächst nicht. Daimler wies die Forderung als unbegründet zurück.

Das Landgericht will voraussichtlich am 18. Mai eine Entscheidung verkünden. Hintergrund des Streits: Von 1997 bis 2011 tauschten nach Feststellung der EU-Kommission die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania untereinander Informationen aus. Es ging um Preise und die Einführung klimaschonender Technik. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werteten das als Kartell und verhängten Geldbußen in einer Gesamthöhe von fast vier Milliarden Euro. Die höchste Einzelstrafe mit etwa einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen.

Daimler: kein finanzieller Schaden für Kunden

Daimler argumentierte, dass den Kunden kein finanzieller Schaden entstanden sei. Die Hersteller hätten sich ausschließlich über den Bruttolistenpreis ausgetauscht. Dies habe aber keine Folgen für die Kunden gehabt, weil bei der Preisbildung viele Faktoren eine Rolle spielten, wie Motorisierung oder Sonderausstattung. Ein Knackpunkt in solchen Verfahren ist, dass der Geschädigte nachweisen muss, wie viel Geld er zuviel bezahlt hat. Das ist in der Regel enorm schwierig. In solchen Fällen werden oft ökonomische Gutachten von Experten herangezogen, um den Schaden zu schätzen.

Vor mehreren Gerichten in Deutschland sind wegen der Kartellabsprachen Klagen gegen die verschiedenen Lastwagenhersteller anhängig. Es geht um Forderungen von weit mehr als einer Milliarde Euro.