In den Stuttgarter Wäldern gibt es zwar reichlich Bambus, aber keine Pandas, die ihn wegfressen. Foto: Stadt Stuttgart - Stadt Stuttgart

Bürger entsorgen illegal ihr Grüngut – Wildwuchs schadet den heimischen Pflanzen

StuttgartAm liebsten mögen die Pandabären bekanntlich den Bambus. Aber wie viele Pandas leben in Stuttgarts Wälder und Auen? Bambus gibt es dort jedenfalls reichlich. So viel, dass das städtische Gartenamt jetzt zu einer Gegenmaßnahme greift: Jährlich sechsmal wird künftig ausgerückt zum Bambusmähen. Ein Schwerpunkt in Sachen Bambuswuchs ist da übrigens der Zuffenhausener Stadtpark.

„Im Zuffenhausener Stadtpark hat sich der Bambus über die Jahre hinweg beträchtlich ausgebreitet und beeinträchtigt Vorkommen von zweiblättrigem Blaustern und breitblättriger Stendelwurz. Blausterne sind gerade jetzt eine wichtige Bienenweide. Das Überwachsen durch den Bambus führt zum Verschwinden der Pflanze“, erklärt das Gartenamt: „Die Beseitigung des Bambus ist daher aus Forst- und Naturschutzgesichtspunkten notwendig. Auf den Einsatz von Herbiziden wird bewusst verzichtet, auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen.“

Eigentlich wären solche Einsätze nicht notwendig. Denn für Grüngutabfälle gibt es Kompostieranlagen, Häckselplätze, Wertstoffhöfe und die Biomülltonnen. Das wäre ein einfacher und kostengünstiger Weg, um die heimische Pflanzenwelt zu schonen.

Empfindliche Geldbußen

Doch die Realität sieht anders aus, auch die drohende Geldbuße von bis zu 1500 Euro bei illegal entsorgten pflanzlichen Abfällen reicht offensichtlich nicht als Abschreckung. Deshalb muss das Gartenamt bedauernd feststellen: „Schwerpunktmäßig finden wir Ablagerungen vor allem dort, wo Waldränder gut erreichbar sind und zugleich ein gewisser Sichtschutz gegeben ist.“

Und der Bambus ist da nicht die einzige Problempflanze. Die Sprecherin des Gartenamts, Annette Hasselwander, nennt noch den japanischen und den Sachalin-Staudenknöterich oder Henrys Geißblatt, eine asiatische Schlingpflanze. Für diese hat die Fachwelt den Begriff Neophyten parat. Das sind Pflanzen, die sich in einer Region ausbreiten, aus der sie ursprünglich nicht stammen. Alle anderen sind Archäophyten.

Welche Pflanze zur einen oder zur anderen Sorte gehört, dafür gibt es das Unterscheidungsjahr 1492. Also jenes Jahr, in dem Kolumbus erstmals amerikanischen Boden betrat und mit vielen Kulturzeugnissen aus einem bis dato fremden Kontinent im Reisegepäck zurückkehrte. Seitdem werden Neophyten entweder importiert – meist als Zierpflanzen – oder sie reisen heute mit im großen globalen Güter- und Containerverkehr. Inzwischen sind es auch die vielen Pflanzen, die vor allem aus ästhetischen Aspekten selbst in Discountern angeboten werden. Wer hier heimische Pflanzen kaufen will, muss sich schlau machen. Auch die Fachleute haben keine Faustregeln parat. Hasselwander: „Wenn Verbraucher sichergehen wollen, dass sie nur heimische Pflanzen für ihre Wohnungen und Gärten kaufen und anpflanzen, helfen Bestimmungsbücher weiter. Oder Apps. Oder der Gang zu einem Fachhändler.“ Die meisten Neophyten schaffen es übrigens nicht, sich hier durchzusetzen, sind in der Regel auch harmlos. Einige wenige aber breiten sich massiv aus und erobern schnell beachtliche Areale. Deutschlandweit zählen die Biologen 393 fest eingebürgerte Pflanzenarten, weitere 51 gelten als sehr lokal eingebürgert. Bei einigen weiteren wie der Nachtkerze ist die Einschätzung nicht einheitlich.

Auf Landesebene wird pragmatisch festgestellt: „Eine Reihe von invasiven Arten sind weit verbreitet und lassen sich nicht mehr beseitigen. Diese Arten wie das Indische Springkraut werden nur noch gezielt in Schutzgebieten bekämpft, insbesondere wenn sie dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen wachsen.“ Daher werden solche Pflanzenarten individuell bewertet: „Bisher wurden solche Pflanzen von der Naturschutzverwaltung dort bekämpft, wo sie einheimische seltene Arten verdrängen, insbesondere in Naturschutzgebieten. Die Ambrosia etwa stellt kein Problem im Sinne des Verdrängens von Arten dar, ist jedoch wegen ihres hohen allergieauslösendenden Potenzials ein Gesundheitsproblem; deshalb wird auch diese Art gezielt bekämpft.“

Viele Merkblätter

Was im Einzelnen zu tun ist, wird von einer EU-Verordnung geregelt, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Dazu gibt es Merkblätter zu einzelnen Arten. Hier wird ausführlich dargestellt, welche Vorgehensweise gegen welche Spezies zu empfehlen ist. „Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen müssen die naturschutzfachliche Notwendigkeit, Erfolgsaussichten, der Ressourcenumfang und das Kosten-Nutzen-Verhältnis beachtet werden.“

Zurück nach Stuttgart: Das Traubenkraut Ambrosia wird hier nicht als Problem gesehen, da es weniger im Wald vorkommt, sondern eher an Straßenrändern, Kiesgruben oder Bahndämmen. Anders ist es beim Riesen-Bärenklau, der dem heimischen Wiesen-Bärenklau ähnelt, im Gegensatz dazu aber giftig ist und zu schweren Verbrennungen führen kann.