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Stuttgart/Leipzig (dpa/lsw) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet im Februar über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart. Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen beschlossen, über Stuttgarts Luftreinehalteplan zusammen mit einem schon länger terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet. Verhandlung und Entscheidung sind für den 22. Februar geplant.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart drängt das Land zu Fahrverboten für weite Teile der in einem Talkessel liegenden Innenstadt. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichen demnach nicht. Nach den Revisionen gegen diese Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein Grundsatzurteil fällen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte am Dienstag erneut die Tatsache, dass das Land einen gerichtlichen Vergleich am besonders belasteten Neckartor nicht einhält, sondern das Thema Luftreinhaltung vor dem Bundesverwaltungsgericht klären lässt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wer zuständig ist - Bund oder Land. Ursprünglich hatte das Land in einem Vergleich Anwohnern ab 2018 für Tage mit extrem hoher Schadstoffbelastung zugesagt, den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren.

Kretschmann sieht die Verantwortung für die hohe Feinstaubbelastung am Neckartor vor allem auch beim Bund. Das Land tue alles, um die Luft dort sauberer zu bekommen, doch der Bund müsse dem Land auch Instrumente wie die blaue Plakette an die Hand geben. Damit könnte zur Luftreinhaltung die Einfahrt für etliche Diesel verboten werden.

Derweil ist der erste Stuttgarter Feinstaubalarm 2018 nach einer Woche ohne Überschreitung der Grenzwerte zu Ende gegangen. Vorläufige Messungen ergaben für Dienstag und Mittwoch in der vergangenen Woche 48 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Der EU-Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm im Tagesmittel. Feinstaubalarm wird ausgerufen, wenn Meteorologen über mehrere Tage einen geringen Luftaustausch im Talkessel voraussagen. Luftschadstoffe können dann nicht abziehen.

CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sieht in den zuletzt sinkenden Schadstoffwerten einen Beleg dafür, dass es keine Fahrverbote brauche. „Eine substanzielle Reduktion der Schadstoffe ist auch ohne Fahrverbote möglich“, schrieb Reinhart. Der Trend bestätigte die Argumentation der CDU-Fraktion: „Je mehr fortschrittliche Technologie im Einsatz ist, desto geringer wird das Problem.“