Fiechtner Foto: dpa - Archivbild: dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Das von der AfD-Landtagsfraktion gegen ihren Abgeordneten Heinrich Fiechtner verhängte Redeverbot bleibt zunächst bestehen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart lehnte laut Mitteilung vom Mittwoch einen Eilantrag Fiechtners ab. Der Politiker wandte sich mit dem Antrag gegen das von der Fraktion verhängte Redeverbot im Landtag. Zudem hatte die Fraktion ihn als Mitglied aus zwei Ausschüssen abberufen. In der Hauptsache steht die Entscheidung des Gerichts allerdings noch aus. Die Richter erklärten, das Thema am 13. Oktober mündlich verhandeln zu wollen. Bis dahin entstünden Fiechtner keine schweren Nachteile. Im Landtag gebe es zwischen dem 21. Juli und dem 11. September weder Plenar- noch Ausschusssitzungen. Daher sei der Eilantrag mangels Dringlichkeit abgelehnt worden.