Als erste deutsche Großstadt führt Stuttgart zum 1. Januar Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone ein. Foto: dpa - dpa

Mehrere Diesel-Besitzer haben in Stuttgart mit Eilanträgen gegen das Fahrverbot geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte sie jedoch ab.

Stuttgart (dpa/lsw)Mehrere Diesel-Besitzer sind vor Gericht mit ihren Eilanträgen gegen das Fahrverbot in Stuttgart gescheitert. Sie hatten erreichen wollen, dass das Verbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in der Stuttgarter Umweltzone für unrechtmäßig erklärt wird und sie weiter mit ihren Autos in der Stadt fahren dürfen. Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge jedoch ab, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Nach Ansicht der Kammer fehle es weder an einer Rechtsgrundlage für das Verbot, noch seien die aufgestellten Schilder oder die Grenzwerte und die Standorte der Messstellen ein Problem.

Zwar ließen die Eilverfahren keine abschließende Prüfung zu, es sei aber in jedem Fall nicht unzumutbar für die Betroffenen, wenn sie sich an das Verbot halten müssten, entschieden die Richter und verwiesen auch auf die zahlreichen Ausnahmeregelungen.