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Es ist Feinstaubalarm in Stuttgart. Der erste 2018. Und eigentlich müsste das Land dafür sorgen, dass am Hotspot Neckartor weniger Autos fahren. Doch es passiert nichts. Die Bürger gehen auf die Straße.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Straßenkreuzung mit der bundesweit höchsten Belastung mit Feinstaub ist am heutigen Donnerstag ab 18.00 Uhr wieder Bühne einer Demonstration. Die Bürgerinitiative Neckartor fordert die Reduzierung des Verkehrs am citynahen Neckartor um 20 Prozent. Dies hatte ihnen das Land in einem gerichtlichen Vergleich ab 2018 für Tage mit extrem hoher Schadstoffbelastung zugesagt, will sich jetzt aber nicht mehr daran halten.
Aktuell herrscht in Stuttgart Feinstaubalarm. Heißt: An diesen Tagen müsste der Verkehr wie zugesagt reduziert werden, wenn sich das Land an seine Zusage halten würde. Obwohl ein Zwangsgeld droht, hatte das Land sein Versprechen von vor zwei Jahren zurückgenommen. Weniger Verkehr am Neckartor führe immer zu mehr Verkehr anderswo - und das sei verboten, lautete die Begründung.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sieht einen deutlichen Rückgang der Feinstaubbelastung in ganz Baden-Württemberg. Nur noch am Neckartor werde der EU-Grenzwert gerissen. Die Stadt berichtete von Verbesserungen auch beim Stickstoffdioxid. Offenbar verkauften die Menschen ihre alten Diesel und kauften sich neuere Fahrzeuge, Benziner oder Elektroautos, sagte Hermann dem SWR.
Die Bürgerinitiative Neckartor hat bei der Aktion am Donnerstag die Deutsche Umwelthilfe (DUH) an ihrer Seite, die vor deutschen Gericht für bessere Luft kämpft. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in verschiedenen Verfahren beiden schon recht gegeben und mit Urteilen auf Fahrverbote zur Luftverbesserung in Stuttgart gedrungen.
Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch stehen zwei wichtige Termine bevor: Wegen der anhaltend hohen Stickoxid-Belastung entscheide die EU-Kommission am 25. Januar, ob sie gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof klagt. Bei einer Verurteilung drohen hohe Strafzahlungen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandele zudem am 22. Februar über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Konkret geht es um die Städte Stuttgart und Düsseldorf. Das Gericht werde darüber befinden, ob Bundesländer in eigener Verantwortung Verbotsschilder für Diesel aufstellen könnten, wenn der Bund dies weiter verweigere.