Stadträtin Iris Ripsam. Foto: oh - oh

Das wiederholte Benutzen eines Behindertenparkplatzes hat der Stuttgarter CDU-Stadträtin Iris Ripsam heftige Kritik eingetragen. Jetzt folgt ihre Entschuldigung.

StuttgartNach der Berichterstattung über das illegale Parkverhalten von CDU-Stadträtin Iris Ripsam hat diese sich am Freitag öffentlich entschuldigt. „Ich habe einen Fehler begangen, indem ich am 17. Dezember einen nicht genutzten Parkplatz für Behinderte im 2. Untergeschoss der Tiefgarage Eberhardstraße mangels eines anderen Parkplatzes genutzt habe“, teilte die 59-Jährige in einer schriftlichen Erklärung mit. Die Sprecherin des Jugendhilfeausschusses kam damit einer Aufforderung der CDU-Gemeinderatsfraktion zuvor. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Philipp Hill hatte namens der Fraktion eine Entschuldigung als dringend geboten angesehen. In einer Stellungnahme schrieb Hill am Freitag: „Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat kein Verständnis für das Verhalten und die inhaltliche Begründung von Frau Stadträtin Iris Ripsam. Es ist inakzeptabel, dass Verkehrsteilnehmer selber entscheiden, ob ein Behindertenparkplatz für Behinderte geeignet ist oder nicht, und ihr Fahrzeug ohne entsprechende Berechtigung darauf abstellen.“ Behindertenparkplätze seien reserviert für Personen mit einer entsprechenden Parkberechtigung, betonte Hill. „Wir begrüßen, dass Frau Stadträtin Ripsam selbst eine öffentlich Stellungnahme zu diesem Vorfall abgegeben hat, in der sie sich für ihr Verhalten entschuldigt.“

Ripsam erklärte: „Selbstverständlich rechtfertigt das Fehlen von ausreichend Parkplätzen nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Ich werde in Zukunft diesen Parkplatz nicht mehr nutzen und bei fehlenden Parkmöglichkeiten für Dauermieter des Parkhauses bei der Betreibergesellschaft um Zuweisung eines Parkplatzes bitten.“ Auch habe sie bisher Behindertenparkplätze außerhalb und innerhalb des Parkhauses „bis auf den genannten Parkplatz in wenigen absoluten Ausnahmefällen nicht genutzt“.

7300 Verstöße in diesem Jahr

Ripsam fügte hinzu: „Ich bedauere den Vorfall sehr. Diejenigen, die ich mit meinem fehlerhaften Verhalten verärgert habe, bitte ich aufrichtig um Verzeihung.“ Angesprochen auf ihr Parkverhalten hatte Ripsam ursprünglich erklärt, der betreffende Behindertenparkplatz sei so schmal, „da kommt kein Rollstuhlfahrer raus“. Die Stadtverwaltung reagierte zurückhaltend. Eine Sprecherin erklärte: „Der Sachverhalt ist uns nicht bekannt, da es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Generell gilt: Ein Behindertenparkplatz ist ein Behindertenparkplatz. Das gilt auch im nicht öffentlichen Raum. Leider werden Behindertenparkplätze aber zu oft von nicht berechtigten Autofahrern genutzt, die ein Bußgeld billigend in Kauf nehmen.“ Ripsam ist in der Tat kein Einzelfall. In diesem Jahr wurden in der Landeshauptstadt mehr als 7300 Verstöße registriert, die mit einem Bußgeld von je 35 Euro geahndet wurden. CDU-Stadtrat Hill, der selbst Rollstuhlfahrer ist, bestätigt aus persönlichem Erleben, dass Behindertenparkplätze von Unberechtigten in Anspruch genommen werden. „Es passiert ab und zu, nach meinem Eindruck aber nicht in extremer Form“, sagte er.