In deutschen Jugendämtern gibt es keine einheitlichen Standards zum Schutz von Kindern. Foto: pixabay.com - Pexels

Jugendämter gibt es viele in Deutschland, nicht jedoch einheitliche Standards für den Schutz von Kindern. Das wollen die Grünen im Südwesten ändern.

Stuttgart (dpa/lsw)Für den Schutz von Kindern etwa vor sexuellem Missbrauch haben Jugendämter bundesweit keine einheitlichen Standards. Das geht aus einer Analyse des baden-württembergischen Sozialministeriums hervor, über die das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» und die «Schwäbische Zeitung» am Samstag berichteten. Nach den schweren Sexualverbrechen an einem Jungen in Südbaden fordern die regierenden Grünen im Südwesten eine bessere Aufsicht der Jugendämter und verbindliche Regeln für ihre Arbeit, wie die «Schwäbische Zeitung» in Ravensburg schrieb.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter und ihr Lebensgefährte sollen dafür verantwortlich sein. Sie müssen sich im Juni vor Gericht verantworten. Das Landgericht Freiburg hat in dem Fall bisher zwei Männer verurteilt.

Unterschiede allein im Südwesten groß

Die Behörden sahen sich in der Kritik, sich nicht ausreichend für den Jungen eingesetzt zu haben. «Die Verfahren, nach denen Jugendämter über die Gefährdung eines Kindes urteilen, sind höchst unterschiedlich», sagte der grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski dem «Spiegel». Es fehlten «verbindliche Spielregeln». In einer Stellungnahme listete das Sozialministerium in Stuttgart auf, wie in den einzelnen Bundesländern die Arbeit geregelt ist. Als vorbildlich gilt dem Bericht zufolge etwa die Jugendhilfeinspektion in Hamburg.

Eine Stellungnahme des Ministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zeigt, wie unterschiedlich allein im Südwesten die Kommunen etwa Beschwerden handhaben gegen Entscheidungen der Jugendämter. Wie die «Schwäbische Zeitung» weiter berichtete, will Sozialminister Manna Lucha (Grüne) in allen Jugendämtern Regeln einführen, nach denen Kinderschutzfälle bearbeitet und eingeschätzt werden. Dazu sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden.