An der Kontrolle ist der alkoholisierte Co-Pilot aufgefallen. Er wurde im Cockpit festgenommen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth - Lichtgut/Achim Zweygarth

Für den Co-Piloten, der am Wochenende betrunken am Stuttgarter Flughafen aus dem Verkehr gezogen wurde, wird der Vorfall wohl ein Nachspiel haben.

StuttgartNachdem am Freitag die Polizei einen Flug gestoppt hat, weil ein Co-Pilot stark alkoholisiert war, haben einige Passagiere lange auf einen Weiterflug nach Lissabon warten müssen. „Die Airline hat den Weiterflug scheibchenweise organisiert. So konnten immer ein paar Fluggäste ihre Reise antreten. Aber über das Wochenende haben es noch nicht alle geschafft. Manche waren bis zum Montag hier“, sagte die Flughafensprecherin Beate Schleicher. Wie viele es genau waren, sei nicht bekannt. Es waren 106 Personen auf den Flug TP 523 der portugiesischen Airline TAP gebucht gewesen.

Laut der Fluggesellschaft TAP sei aber schon am Wochenende „die Mehrheit der Passagiere bereits in Lissabon angekommen, da sie Plätze auf nachfolgenden Flügen bekommen haben. Andere sind noch unterwegs, und einige haben ihre Reisetermine ihren Wünschen entsprechend geändert“. Das teilte ein Sprecher der Fluggesellschaft am Montag auf Nachfrage mit. Der betrunkene Co-Pilot war dem Sicherheitspersonal bereits beim Einchecken aufgefallen. „Die Mitarbeiter bemerkten das schon lange, bevor er im Cockpit saß“, so die Flughafensprecherin am Montag. Es sei nicht so, dass man erst beim Einsteigen oder gar an Bord festgestellt habe, dass der Co-Pilot nicht nüchtern gewesen sei. „Piloten und das Kabinenpersonal müssen ganz normal wie Passagiere auch durch eine Sicherheitskontrolle“, sagte die Sprecherin. Das Personal habe den schwankenden Gang und den Alkoholgeruch bemerkt und die Polizei sowie die Flugsicherung verständigt. Der Mann soll nach Informationen unserer Zeitung mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Polizei nahm den 40-Jährigen fest und beschlagnahmte seine Fluglizenz. Da der Pilot Portugiese ist, musste er eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft legte eine Summe von 10 000 Euro fest. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts einer versuchten Gefährdung des Luftverkehrs.

Die Pilotenvereinigung Cockpit setzt sich dafür ein, dass die Fluggesellschaften beim Thema Alkoholkonsum sehr sensibel reagieren. „Bei den Fluggesellschaften, die anständig mit ihren Leuten umgehen, ist es möglich, dass sich ein Kollege melden kann, wenn er Probleme hat“, sagt der Vorstand Flugsicherung der Pilotenvereinigung, Uwe Harter. Die europäische Flugaufsicht EASA habe eine Vorlage erstellt, die nun europaweit umgesetzt werden soll: „Damit soll geregelt werden, wie man Piloten bei Suchtproblemen hilft“, erläutert der Pilot Harter. Es sei kein Massenphänomen, „aber bei mehr als 100 000 Piloten in Europa kommt es eben vor“. Die Vorschriften zum Alkoholkonsum – oder vielmehr zum Unterlassen des Trinkens – würden von Airline zu Airline unterschiedlich gehandhabt. Europaweit gelte, dass man acht Stunden vor Beginn des Fluges keinen Alkohol mehr trinken darf und nüchtern sein muss. In Deutschland sind es sogar zwölf Stunden, erläuterte Uwe Harter. Wie es für den Piloten nun weitergeht, steht laut der Airline TAP noch nicht genau fest. „Die Fluggesellschaft hat ein internes Untersuchungsverfahren eingeleitet und wird die sich daraus ergebenden Maßnahmen ergreifen“, teilte deren Pressesprecher auf Anfrage mit.