Foto: Symbolbild dpa - Symbolbild dpa

Kirchheim/Teck (pol) - Der Kriminalpolizeidirektion Esslingen hat einen Straßenraub, dem in der Nacht zum 29. Januar 2017 ein 49-jähriger Kirchheimer zum Opfer gefallen war, weitgehend aufgeklärt. Sie konnten vier Tatverdächtige identifizieren und festnehmen. Zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche und ein 19-Jähriger befinden sich aktuell in Untersuchungshaft.

Der 49-Jährige war am 29. Januar 2017, gegen 1 Uhr, nach dem Besuch einer Kirchheimer Gaststätte von mehreren zunächst unbekannten, jungen Männern ausgeraubt worden. Das Opfer war wie die Unbekannten zuvor in einer Kneipe am Bahnhof gewesen. Als der 49-Jährige die Gaststätte verließ, folgten ihm die Verdächtigen offenbar bis zum Busbahnhof. Auf Höhe einer Bushaltestelle sprachen seine Verfolger ihn an. Ihnen wird zur Last gelegt, ihr Opfer zu Boden gestoßen und auf den Kopf des 49-Jährigen eingetreten zu haben.

Bevor die Gruppe flüchtete, raubte einer der Tatverdächtigen den Geldbeutel des Opfers. Der 49-Jährige musste aufgrund der erlittenen Verletzungen in einem Krankenhaus stationär behandelt werden.

Zweifel an Täterschaft des ersten Verdächtigen

Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen und der am Tatort gesicherten Spuren ergab sich ein erster Tatverdacht gegen einen 19-jährigen, türkischen Staatsangehörigen aus Plochingen. Gegen ihn erwirkte die Staatsanwaltschaft Stuttgart zunächst einen Haftbefehl. Die Polizei nahm ihn Anfang vergangener Woche fest und der zuständige Haftrichter ordnete die Untersuchungshaft an. Im weiteren Verlauf konnten die drei weiteren Verdächtigen im Alter von 16, 17 und 19 Jahren identifiziert und festgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen ergaben allerdings Zweifel an der Täterschaft des zuerst inhaftierten 19-Jährigen, weshalb der Untersuchungshaftbefehl gegen ihn aufgehoben und er auf freien Fuß gesetzt wurde.

Die übrigen drei Verdächtigen, die bereits polizeilich bekannt waren und bei denen es sich um einen türkischen, einen kosovarischen und einen deutschen Staatangehörigen handelt, wurden dem jeweils zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Haftbefehle gegen sie in Vollzug setzte. Die Ermittlungen dauern an.