04.09.2018 In einer Wohnung in Neuhausen wurde eine Tote gefunden. Die Polizei ermittelt.

 Foto: SDMG

Im Tötungsdelikt von Neuhausen haben die Ermittler den mutmaßlichen Täter aus dem Kreis Esslingen vernommen - bisher ohne Erfolg.

NeuhausenNach dem Ermittlungserfolg vom vergangenen Wochenende sind Polizei und Staatsanwaltschaft im Fall des Raubmordes von Neuhausen noch nicht weitergekommen. Der dringend Tatverdächtige, ein 30 Jahre alter Bekannter der getöteten 84-Jährigen, habe vor dem Haftrichter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sagt Michael Schaal, der Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen. Die auf 50 Kräfte aufgestockte Sonderkommission „Linde“ der Kriminalpolizei Esslingen arbeite deshalb mit Hochdruck weiter daran, den Fall aufzuklären. Auch am heutigen Dienstag gibt es noch keine weiteren Hintergründe zur Tat.

Der 30-Jährige ist dringend tatverdächtig, eine 84 Jahre alte, alleinlebende Seniorin in ihrer Wohnung in der Lindenstraße umgebracht zu haben. Ein Tatmotiv könnte seine Geldnot sein. Der aus einer Landkreisgemeinde stammende Mann bestreitet zwar die Bluttat, aber die Indizien gegen ihn sind drückend: In der Wohnung wurden laut Polizeiangaben zweifelsfrei DNA-Spuren von ihm entdeckt. Außerdem hat er vermutlich unmittelbar nach der Tat an einem Bankautomaten in Filderstadt vergeblich versucht, mit der EC-Karte seines Opfers Geld abzuheben, was jedoch misslang, weil die falsche Pin eingegeben war. Das sei das Ergebnis akribischer Untersuchung, sagte Michael Schaal, der Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen, gegenüber der EZ.

Ermittlungen laufen weiter

Um schneller voranzukommen, war die Sonderkommission „Linde“ von 40 auf 50 Einsatzkräfte aufgestockt worden. An dieser Stärke werde man weiter festhalten. Denn die Ermittlungen seien vermutlich noch lange nicht abgeschlossen und liefen mit Hochtouren weiter, so Schaal.

Die Tat geschah am Abend des 3. September. Vermutlich gegen 21 Uhr – so hat es die Obduktion der Gerichtsmediziner ergeben – ist die 84-Jährigen eines gewaltsamen Todes gestorben. Über die Todesursache schweigt sich die Polizei weiter aus. „Um die Ermittlungen nicht zu gefährden“, erklärt Schaal. Die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes hatte den Leichnam der Seniorin am Morgen des 4. September gegen 8.30 Uhr in ihrer Wohnung gefunden und daraufhin die Polizei alarmiert.

Es gebe keine Aufbruchspuren in und an der im Erdgeschoss liegenden Wohnung, hatte es bereits in der ersten Pressemitteilung der Polizei geheißen. Die Wohnung sei durchwühlt, doch könne man nicht sagen, was genau fehlt.

Man habe in alle Richtungen ermittelt, so der Polizeisprecher. Es gebe unzählige Beweismittel und Spuren. Diese zu sichten und auszuwerten, aber auch zu dokumentieren, koste viel Zeit und erfordere akribische Arbeit. Erste Vermutungen gingen dahin, dass der oder die Täter sich über die Autobahn aus dem Staub gemacht haben. In nur gut 400 Metern Entfernung zu der ruhig am Ortsrand von Neuhausen gelegenen Siedlung gibt es eine Autobahn-Auffahrt. Ein weiterer Ermittlungsstrang war ein gut drei Jahre zurückliegender Trickbetrug, der die 84-Jährige zum Opfer gefallen war. Doch war man damit offenbar auf der falschen Spur. „Wir gehen davon aus, dass der Tatverdächtige für das Delikt Anfang 2015 nicht verantwortlich war“, erklärt Polizeisprecher Schaal.

Den 30-Jährigen habe man zunächst nicht im Visier gehabt. Am Freitagnachmittag habe man vom Landeskriminalamt aus Stuttgart die Mitteilung bekommen: Am Tatort gefundene DNA-Spuren stimmten mit denen des Verdächtigen überein. Wegen eines Diebstahldelikts war der Mann schon zuvor von der Polizei überführt worden. Deshalb ist er bereits in der DNA-Datei des baden-württembergischen Landeskriminalamtes.

Bluttat streitet er ab

Die Ermittlungen der Soko „Linde“ haben ergeben, dass sich der 30-Jährige in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten sich von früheren Begegnungen. „Er wusste auch, wo die Getötete wohnt“, so Polizeisprecher Schaal. Er habe zugegeben, dass er am Montagabend versucht hatte, Geld vom Konto der Getöteten abzuheben. Dass er die EC-Karte von der 84-Jährigen gestohlen habe, streite er ab. Ebenso weise er den Vorwurf, die Frau getötet zu haben, von sich.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 30-Jährige dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser ordnete gegen ihn wegen des dringenden Tatverdachts Untersuchungshaft an.