Ecstasy Foto Boris Roessler/Archiv Foto: Boris Roessler Foto: DPA - Boris Roessler

In der Nacht zum Sonntag führte die Polizei Kontrollen bei einem Techno-Festival durch. Dabei stellte sie unter anderem 99 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.

Leinfelden-Echterdingen (pol)Bei Personen- und Verkehrskontrollen anlässlich einer Techno-Party, die in der Nacht zum Sonntag auf dem Gelände der Landesmesse am Stuttgarter Flughafen stattfand und an der etwa 14.500 Besucher teilnahmen, sind unter anderem rund 100 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt worden, berichtet die Polizei. An den Kontrollen waren neben Kräften des Polizeipräsidiums Reutlingen auch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg beteiligt.

Im Umfeld derartiger Veranstaltungen werden regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchgeführt, die Betäubungsmittelkriminalität und das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss einzudämmen. Bei diesen Kontrollen wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag die An- und Abfahrtswege zum Messegelände überwacht und Personenkontrollen in den Hallen durchgeführt.

Die Beamten stellten dabei insgesamt 99 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis, Amphetamin, Ecstasy und Kokain fest und leiteten 96 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes ein. Gegen drei Beschuldigte wird wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Darunter befindet sich ein 23-Jähriger aus Hessen, der am Samstagabend im Eingangsbereich vorläufig festgenommen wurde, weil er etwa 100 Ecstasy-Tabletten und rund 40 Gramm verkaufsfertig verpacktes Amphetamin bei sich hatte. Der einschlägig vorbestrafte und unter Bewährung stehende Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Sonntag einem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.

Gegen sechs Verkehrsteilnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, gegen eine Person wegen Trunkenheit im Verkehr, gegen fünf Verkehrsteilnehmer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Bei vier Kontrollen von Bussen, mit denen Festivalbesucher angereist waren, traten Verstöße gegen die Sozialvorschriften zu Tage, die entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Zwei Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.

Eine Person muss sich wegen Inverkehrbringens von Falschgeld verantworten. Weiter musste die Polizei wegen vereinzelten Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten einschreiten. Gegen vier weitere Personen wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, unter anderem weil sie Pfefferspray oder andere dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände mit sich geführt hatten.