Foto: Polizeipräsidium Reutlingen

Für den Besitz von 32 Kilogramm Marihuana und 128 Gramm Kokain wir sich bald ein Mann aus Nellingen verantworten müssen. Am vergangenen Donnerstag wurde er von der Polizei festgenommen.

Ostfildern-Nellingen (pol)Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizei Esslingen gegen einen 23-jährigen albanischen Staatsangehörigen. In der Wohnung des Mannes waren nach Polizeiangaben bei einer Durchsuchung am Donnerstagabend kiloweise Drogen sowie mutmaßliches Dealergeld aufgefunden und beschlagnahmt worden. Bei Ermittlungen im Drogenmilieu erhielt eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Esslingen den Hinweis, wonach der 23-Jährige im großen Stil einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmittel betreiben soll. Eine am Donnerstagabend gegen 19.45 Uhr durchgeführte Durchsuchung seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus führte zum Auffinden von rund 32 Kilogramm Marihuana und 128 Gramm Kokain. Außerdem beschlagnahmten die Beamten mutmaßliches Dealergeld in Höhe von zirka 14.000 Euro. Die Ermittlungen zur Herkunft des Rauschgifts sowie zu den Abnehmern der Drogen dauern noch an. Gestört wurde der Einsatz von zwei Bekannten des Tatverdächtigen, die plötzlich im Gebäude auftauchten. Einer der beiden Männer, ein 30-jähriger kanadischer Staatsangehöriger, griff dabei unvermittelt einen unbeteiligten Zeugen an. Beim Versuch, den Angreifer zurückzuhalten, versuchte sein 47 Jahre alter Begleiter, ihm die Flucht zu ermöglichen, indem er einen Polizeibeamten zur Seite ziehen wollte. Bei der Durchsuchung der beiden Männer konnte bei dem 30-Jährigen eine geringe Menge Kokain aufgefunden werden. Die anschließende Überprüfung seiner Wohnung führte zudem noch zum Auffinden von etwa 37 Gramm Marihuana sowie typischen Dealerutensilien. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 23-Jährige am Freitagnachmittag einem Richter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Zudem wird gegen den 30-Jährigen wegen Körperverletzung sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Gegen seinen 47-jährigen Bekannten, ein eritreischer Staatsangehöriger, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet. Die beiden Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt.