Der Windpark am Goldboden wird aufgebaut. Foto: Bulgrin Quelle: Unbekannt

(red) - Nun sind alle Großbauteile für die drei Windenergieanlagen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG auf der Baustelle des Windparks Goldboden angekommen. Noch vor Weihnachten soll die Anlage in Betrieb gehen. Doch die Bürgerinitiative Pro Schurwald gibt keine Ruhe in ihrem Bestreben, das Windparkprojekt doch noch zu kippen.

Auch der letzte Flügel hat den Weg vom Lagerplatz vor Schorndorf bis zum Goldboden gut hinter sich gebracht, wie die EnBW mitteilt. Wenn alles planmäßig verläuft, wird im Laufe dieser Woche der restliche Aufbau der dritten Anlage auf dem Goldboden durchgeführt. Damit seien dann die Montagearbeiten der Großkomponenten abgeschlossen, teilt der Energiekonzern EnBW mit. Das Unternehmen rechnet damit, dass sich die Windräder noch vor Weihnachten drehen.

Tobias Borde, zuständiger Projektleiter der EnBW, bedankte sich bei Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für die Geduld in den vergangenen Wochen: „Die Koordination der Großtransporte für so einen Windpark ist eine große Herausforderung. Gerade bei den sogenannten Selbstfahrern, die nur im Schritttempo vorankommen, lassen sich Verkehrsbehinderungen nicht vermeiden. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei der Bevölkerung bedanken, die die Beeinträchtigungen durch die Transporte sehr gelassen mitgetragen hat.“

Gar nicht gelassen bleibt allerdings die Bürgerinitiative Pro Schurwald. Sie fordert ein neues Lärmgutachten für das Windkraftprojekt. Grundlage für dessen Genehmigung durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis im Dezember 2016 sei ein von der EnBW eingereichtes Schallgutachten gewesen, das mit einem ungeeigneten Berechnungsverfahren erstellt worden sei. Michael Haueis, ein Sprecher von Pro Schurwald, erläutert: „Das für die Schallberechnung angewendete „Alternative Verfahren“ ist nur für Schallquellen bis 30 Meter Höhe geeignet, Windkraftanlagen haben heute aber eine Nabenhöhe von 160 Metern und mehr. Deshalb errechnet dieses Berechnungsverfahren zu niedrige Lärmwerte, in der Realität sind die Windkraftanlagen später oft doppelt so laut.“

Die Bürgerinitiative fordert die Anwendung des „Interimsverfahrens“. Dieses sei speziell für höhere Lärmquellen konzipiert und führe zu deutlich realistischeren Prognosewerten. Pro Schurwald habe diese Forderung bereits im Genehmigungsverfahren mehrfach gestellt, das Landratsamt sie ihr aber nicht nachgekommen. Im November 2017 habe nun die Umweltministerkonferenz das Interimsverfahren als Stand der Technik anerkannt. „Damit bleibt dem Landratsamt nun gar nichts anderes übrig, als umgehend ein neues Lärmgutachten nach dem Interimsverfahren von der EnBW einzufordern“, sagt Bertram Feuerbacher, ein weiterer Sprecher der Bürgerinitiative. Ein von der Bürgerinitiative hinzugezogenes Ingenieurbüro erwarte an neun von zwölf Immissionsorten die Verletzung des Irrelevanzkriteriums.