Solche Aussichten, wie hier auf dem Kandel bei Waldkirch im Schwarzwald, sind für viele Menschen auf dem Schurwald eine Schreckensvision. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Ausgerechnet ForstBW soll Waldflächen an Investoren für den Bau von Windrädern „verramschen“. So lautet der Vorwurf der Bürgerinitiative Pro Schurwald. Sie hat deshalb beim Landtag eine Petition eingereicht. In einer weiteren Petition beklagen Bürger von Manolzweiler, sie würden von Windrädern umzingelt, sollten alle im Regionalplan vorgesehenen Vorranggebiete auf dem Schurwald genutzt werden. Eine Kommission des Petitionsausschusses kam gestern zu einer Anhörung nach Winterbach.

Von Klaus Harter

In ihrer Petition fordert die Initiative, alle Verträge mit Investoren sollten aufgehoben werden. Damit könnte zum Beispiel die EnBW am Goldboden an den Gemarkungsgrenzen zu Baltmannsweiler und Lichtenwald nicht wie geplant Anfang nächsten Jahres mit dem Bau von drei Windrädern beginnen. Eine Kernforderung der Bürgerinitiative - unabhängige und neutrale Sachverständige sollen die von ForstBW geschlossenen Pachtverträge überprüfen - ist bereits erfüllt. Die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen teilte mit, das mache das Rechnungsprüfungsamt Tübingen bereits und der Petitionsausschuss habe zudem den Rechnungshof gebeten, die Verträge ebenfalls unter die Lupe zu nehmen.

ForstBW verstoße gegen das Landeswaldgesetz, warf Michael Haueis, Sprecher der Bürgerinitiative Pro Schurwald, dem Landesbetrieb vor. Im Wald dürften nur Windräder gebaut werden, wenn außerhalb nicht genügend Flächen zur Verfügung stünden. Verpachtet würden sogar Flächen, die in Schutzgebieten lägen. Ziel sei die „Gewinnmaximierung“, denn zum Zuge komme prinzipiell der Meistbietende. Mindestanforderungen an Projekte und Investoren würden nicht festgelegt. Die Verträge enthielten kein Widerrufsrecht, falls auf einem Standort keine Windräder zugelassen werden sollten. Somit könne ein Investor über ein Zielabweichungsverfahren Planungen der Regionalverbände und Kommunen aushebeln.

Dieser Behauptung widersprach Thomas Kiwitt, Chefplaner des Verbands Region Stuttgart, entschieden. Er hob außerdem hervor, der Regionalverband habe vor der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft „alle Umweltbelange intensiv geprüft“. Patrick Stromski vom Umweltministerium stellte klar, dass kein Projekt ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werde, das sei gesetzlich vorgeschrieben. Daher sei es überflüssig, wie von Hauseis gefordert, eine solche Prüfung in Pachtverträgen zu verlangen.

Bei dem von Haueis kritisierten Vergabeverfahren handele es sich um eine nach EU-Recht vorgeschriebene Vergabeverordnung, erklärte Böhlen. Sie bedauerte selbst, dass es deshalb nicht möglich sei, qualitative Kriterien wie ökologische und soziale Standards zu berücksichtigen.

Seit 2012 habe ForstBW den Auftrag, Flächen für Windräder zur Verfügung zu stellen, weil es in Baden-Württemberg außerhalb von Wäldern nicht genügend Flächen gebe, erklärte der Vertreter des Landesbetriebs, Wolf-Dieter von Bülow. Es würden „Standortsicherungsverträge“ geschlossen, damit ein Investor überhaupt eine Anlage für die Windmessung aufstellen könne. Vor dem Abschluss eines Pachtvertrags würden die Flächen „ganz grob“ auf naturschutzrechtliche und forstliche Voraussetzungen geprüft. Die Verträge hätten eine Laufzeit von 20 Jahren und enthielten eine Option für eine Verlängerung, ebenfalls Rückbauverpflichtungen für die Anlagen, „die über Bankbürgschaften abgesichert sind“, versicherte von Bülow. Sollte ein Investor keine Genehmigung für den Bau von Windrädern erhalten, sei der Vertrag hinfällig.

Der Petitionsausschuss werde eine Empfehlung für den Landtag aussprechen und das Plenum im Dezember über die Petition beschließen, kündigte Karl Zimmermann an.

Windpark Goldboden-Winterbach

Die EnBW will im Wald hinter der Goldbodenkreuzung entlang der Kreisstraße nach Lichtenwald drei Windräder vom Typ Nordex mit einer Nabenhöhe von 164 Metern bauen. Sie haben einen Rotordurchmesser von 131 Metern und eine Leistung von 3,3 Megawatt. Eine Anlage könne etwa 2500 Haushalte mit Strom versorgen, schreibt die EnBW auf ihrer Homepage. Das Genehmigungsverfahren werde bald abgeschlossen, kündigte Patrick Stromski vom Umweltministerium gestern bei der Anhörung des Petitionsausschusses in Winterbach an.

Gestern herrschte nach Ansicht von Michael Haueis, Sprecher der Bürgerinitiative Pro Schurwald, Windstille auf dem Schurwald. Kein Blatt bewege sich - „und so ist es an vielen Tagen“. Michael Soukup von der EnBW hielt aktuelle Daten entgegen: In der Höhe wehe der Wind mit sechs Metern pro Sekunde. Die Messungen mit dem Windmessmast auf dem vorderen Schurwald hätten zwar ergeben, dass die Windstärken deutlich unter den Prognosen des Windatlas liegen, aber daraus dürfe man keine Schlüsse für den hinteren Schurwald ziehen. Die EnBW messe am Goldboden seit Februar mit einem Lidar-Gerät die Windstärke. Dabei werden Laserstrahlen in kürzester Zeit in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Eine Messung über zwölf Monte sei nicht erforderlich, für die Bewertung könnten Erfahrungen aus anderen Messungen herangezogen werden, sagte Soukup. Die Ergebnisse würden von unabhängigen Experten geprüft.

Die Fläche für den Windpark hat die EnBW von der ForstBW gepachtet. Ursprünglich hatte KommunalWind GmbH den Zuschlag dafür erhalten, das Gebiet aber im Oktober 2015 an die EnBW abgetreten. Mit bauvorbereitenden Maßnahmen will die EnBW im Januar 2017 beginnen. Als frühesten Baubeginn gibt sie das dritte Quartal an, im vierten Quartal wären die Anlagen dann fertig.

Entfernungen: Die Windräder stünden 1500 Meter von Hohengehren entfernt, 1900 Meter von Thomashardt, 1800 Meter von Schlichten, 1500 Meter von Manolzweiler und 1000 Meter vom Engelberg.