Für Bestattungen und Gräber auf dem Denkendorfer Friedhof müssen Angehörige von Gestorbenen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Gebühren beschlossen.

Von Ulrike Rapp-Hirrlinger

Eigentlich, so sieht es die Rechtsprechung vor, müssen die Gebühren im Bestattungswesen die entstehenden Kosten vollständig decken. Diese 100-prozentige Kostendeckung muss die Gemeinde allerdings nicht umsetzen. Ihr wird ein Ermessensspielraum zugebilligt. Bisher erreichte Denkendorf einen Kostendeckungsgrad von 67 Prozent.

Erst jüngst habe die Gemeinde den Vertrag für die Bestattungen auf dem Friedhof mit dem Bestattungsinstitut Homburg um weitere drei Jahre verlängert, berichtete Bürgermeister Peter Jahn im Gemeinderat. Dies und der Umbruch in den Bestattungsformen machten eine Neukalkulation der Gebühren nötig. Zwischen knapp zehn und fast 19 Prozent steigen die Bestattungsgebühren. Die Grabnutzungsgebühren werden ebenfalls deutlich angehoben. Hier liegt die Erhöhung zwischen gut 17 und knapp 39 Prozent. Einzige Ausnahme sind Gräber für Kinder unter zehn Jahren, Tot- und Fehlgeburten oder Ungeborene. Es stelle für die Eltern eine besondere Härte dar, ein Kind zu verlieren, befand der Gemeinderat. Deshalb wollte man die Gebühren nicht erhöhen. Nur unwesentlich steigen die Gebühren für die Nutzung der Leichen- und der Aussegnungshalle sowie der Friedhofskirche.

Der Trend geht auch in Denkendorf weg von Erd- und hin zu Urnenbestattungen. Schon jetzt machen Feuerbestattungen etwa 70 Prozent aus. Urnen können sowohl im Erdgrab, in einem Gemeinschaftsfeld oder in Urnenwänden, sogenannten Kolumbarien, beigesetzt werden. Bei den Gebühren müsse zudem berücksichtigt werden, dass die Ruhezeiten bei Urnen nur 15 Jahre betrage, bei Erdgräbern dagegen 25 bis 30 Jahre, erläuterte die Verwaltung. Das würde eine erhebliche Gebührensteigerung bei den Erdbestattungen bedeuten.

Damit die Gebühren für eine Erdbestattung und eine Urnenbestattung nicht zu weit auseinanderklaffen, setzt man in Denkendorf auf eine Mischkalkulation. Denn die Grabwahl soll nicht durch finanzielle Gründe beeinflusst werden. Für Erdbestattungen strebt man künftig einen Kostendeckungsgrad von 45 Prozent, für Urnenbestattungen von 92 Prozent an. Damit erhofft sich die Kommune einen Gesamtkostenbeitrag über die Gebühren von rund 68 Prozent.

Friedhofsgebühren

Erdbestattung: 883 bis 1001 Euro; Kinder, Tot- und Fehlgeburten, Ungeborene: 412 Euro; Urnen: 445 bis 609 Euro; Leichenhalle/-zelle: 320 Euro; Aussegnungshalle/Friedhofskirche: 460 Euro. Reihengrab: 2533 Euro; Kinder: 609 Euro; Urnengrab 638 bis 1296 Euro.