Parken mit einer App ist in Plochingen seit drei Monaten möglich. Foto: Karin Ait Atmane - Karin Ait Atmane

In Plochingen gibt es seit drei Monaten eine Parkapp. Auch andere Kommunen sind interessiert.

PlochingenPlochingen ist momentan weit und breit die einzige Gemeinde, in der man die Parkgebühren digital per Handy-App begleichen kann. Und auch wenn mancher beim Anblick der „Parkster“-Schilder zunächst dachte, es handle sich um einen Scherz, ist das Pilotprojekt gut angelaufen. Das bestätigt Wirtschaftsförderer Felix Unseld.

Wer meint, dass digitales Parken nur junge Menschen interessiert, der irrt. Als die Stadt Plochingen kürzlich eine Info-Veranstaltung zu „Parkster“ angeboten hat, zeigte eine ganze Reihe von älteren Plochingern Interesse. Vielleicht waren sich die smarten Senioren der Vorteile des „Handy-Parkens“ bewusst: Anders als der Parkscheinautomat rechnet die App zugunsten des Parkenden ab, wenn er entsprechend früher den Platz wieder freimacht. Sie erinnert den Nutzer eine Viertelstunde vor Ablauf der Parkzeit daran, dass diese bald endet und ermöglicht – solange die Höchstparkdauer nicht erreicht ist – eine Verlängerung. Das sind für sparsame Schwaben schlüssige Vorzüge, abgesehen davon, dass man kein Kleingeld bereithalten und nicht wieder vom Automaten zum Auto zurückmarschieren muss, um den Parkschein einzulegen.

Wer es ausprobieren möchte, lädt sich die Parkster-App aufs Smartphone und hinterlegt seine Adresse. Per E-Mail bekommt er dann künftig monatlich die Rechnung für die Parkgebühren, auch die Bezahlung über Kreditkarte ist möglich. Dann kann man sich auf dem Handy anzeigen lassen, wo es in der Stadt gebührenpflichtige Parkplätze gibt beziehungsweise wo man eine Parkscheibe braucht. Ob an der jeweiligen Stelle ein Platz frei ist, ist allerdings nicht ersichtlich. „Ganz so smart ist das Smartparken leider noch nicht“, sagt Felix Unseld. Theoretisch möglich ist so eine Funktion in der Zukunft aber schon.

Digitale Parkquittung

Oder man sucht sich einfach einen Stellplatz wie bisher. Ist die Standortbestimmung am Handy eingeschaltet, wird der Parkbereich automatisch verortet, ansonsten muss man die jeweilige Nummer – auf Tafeln vermerkt - eingeben. Nach Eingabe der Autodaten, die man in der App hinterlegt, und der voraussichtlichen Parkzeit, werden die dafür anfallenden Gebühren angezeigt. Auch eine Quittung kann man digital bekommen, auf Wunsch unterschieden nach privatem oder geschäftlichem Parken.

Viel falsch machen könne man nicht, sagt Unseld. Die Vollzugsbeamten der Stadt sähen das Ganze auch positiv. Ihnen zeigt die App bei den Kontrollgängen auf dem Handy an, welches Fahrzeug gerade „legal“ parkt. Das neue System gilt in Plochingen parallel zum konventionellen mit Parkscheinautomaten und Parkscheiben; es wird also niemand zur Handy-Anwendung gezwungen. Folglich habe man eigentlich auch keine negativen Rückmeldungen. Die Statistik der ersten drei Monate sollen in den kommenden Wochen ausgewertet und im Gemeinderat vorgestellt werden. Grob geschätzt geht der Wirtschaftsförderer davon aus, dass rund 20 Prozent der Parkplätze über Parkster gebucht werden. Das sei für den Einstieg sehr gut, meint Unseld, zumal die Zahl noch steigen dürfte. Längerfristig will die Stadt auch die Parkkosten-Rückerstattung für Kunden in den Geschäften ins System integrieren. Wenn weitere Gemeinden im Umkreis hinzukämen, würde das die Attraktivität ebenfalls steigern. Als Unseld diese Woche aus dem Sommerurlaub kam, hatte er mehrere Anfragen von anderen Kommunen auf dem Schreibtisch liegen. „Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Dampfer unterwegs sind“, meint er.

Für ihn sind die Erfolgskriterien klar: „Handy-Parken“ muss freiwillig sein, also eine Ergänzung zum bestehenden System. Und „es darf den Nutzer nichts kosten“ - die Gebühren dürfen also nicht höher sein als beim konventionellen Parken. Beides ist in Plochingen gegeben. Ob damit die Rechnung für die Stadt letztendlich aufgeht, ist allerdings noch nicht absehbar. Sie bekommt die Gebühren von Parkster überwiesen, zahlt aber für jeden Parkvorgang, unabhängig von den Kosten, einen Betrag an den Dienstleister. Das bedeutet Mindereinnahmen. Ziel sei, dass sich das längerfristig durch Einsparungen beim Leeren, Warten und Reparieren der Parkscheinautomaten rechne, sagt der Wirtschaftsförderer.