Der Angeklagte muss eine Geldstrafe zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt. Foto: Archivfoto: Tom Weller - Archivfoto: Tom Weller

Ein 46-jähriger Mann aus Neckartenzlingen stand am Dienstag wegen versuchter Strafvereitelung vor Gericht. Er soll wissentlich bei einer Polizeivernehmung eine Facebook-Freundin gedeckt haben. Diese hatte einen fremdenfeindlichen Post veröffentlicht.

Kreis EsslingenWeil er der Polizei während seiner Vernehmung nicht mitgeteilt hat, dass er die Person kennt, die sich hinter einem Facebook-Benutzernamen versteckt, musste sich am Dienstag ein 46-Jähriger aus Neckartenzlingen vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten. Die Anklage lautete auf versuchte Strafvereitelung.

Die Polizei hatte aufgrund eines „strafrechtlich relevanten“ Kommentars in dem sozialen Netzwerk nach der Autorin gesucht und andere Nutzer befragt – unter anderem den Angeklagten. Wie den Äußerungen der am Verfahren Beteiligten zu entnehmen war, handelte es sich wohl um einen Kommentar, der Asylbewerber denunziert haben soll. Er habe erst im Nachhinein vermutet, dass es sich bei der Facebook-Nutzerin um seine damalige Nachbarin handeln könnte, gab der Angeklagte am Dienstag an. Der Polizei gegenüber hatte er gesagt, es könne sich bei der Nutzerin um eine entfernte Bekannte aus einem Reitverein gehandelt haben. Das Verfahren wurde unter der Voraussetzung eingestellt, dass der 46-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro an die Bewährungshilfe Stuttgart zahlt.

Nach seiner Befragung am 28. Februar dieses Jahres war der Angeklagte auf direktem Wege zur Wohnung seiner Nachbarin gegangen und hatte geklingelt. „Er hat gesagt, meine Mutter soll sich stellen, sonst sagt er, dass sie es war“, beschrieb es die Tochter der Nachbarin, die als Zeugin geladen war. Die Tochter hatte sich dann auch am Tag nach der Vernehmung bei der Polizei gemeldet und die Identität der Facebook-Nutzerin – ihrer Mutter – aufgedeckt. „Meine Mutter wusste die Nummer von der Polizei nicht und da habe ich halt angerufen.“

Tatbestand nicht erfüllt – Geldstrafe

Eine Sache, so der Vorsitzende Richter Andreas Arndt, sei verwirrend. „Als Sie sich bei der Polizei gemeldet haben, fragten Sie, ob der Angeklagte jetzt Probleme bekommt, weil er nicht gesagt hat, dass die Nutzerin Ihre Mutter war“, so der Richter. „Das lässt ja vermuten, dass Sie der Meinung sind, er habe etwas Falsches gemacht.“ Das bestritt die Zeugin. Sie habe den Angeklagten nicht „in irgendwas reinziehen“ wollen. „Ich gehe davon aus, dass er gewusst hat, wer meine Mutter auf Facebook ist. Für mich hat er vollkommen richtig reagiert, dass er hinterher zu ihr gegangen ist“, so die 38-Jährige.

Das Gericht sah letztlich den Tatbestand der versuchten Strafvereitelung als nicht erfüllt an. Bei versuchter Strafvereitelung müsse schon ein bisschen Zeit vergehen, bis es zur Auflösung des Falls komme, umschrieb es der Richter. Da aber die Tochter der Facebook-Nutzerin sich bereits am Tag nach der Vernehmung des Angeklagten bei der Polizei gemeldet habe, sei das nicht gegeben. „Es besteht auch kein Anlass zu der Annahme, dass der Angeklagte mit dem fremdenfeindlichen Inhalt des Facebook-Posts übereinstimme und die Nutzerin darum gedeckt hätte. „Sie hätten bei der Polizei schon ein bisschen besser nachdenken können, bevor Sie sich geäußert haben“, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg. „Hundertprozentig korrekt haben Sie sich nicht verhalten.“