Östlich der Blumenstraße sind rund 50 neue Wohneinheiten geplant. Foto: Bulgrin - Bulgrin

Weil der Siedlungsdruck auch für die Gemeinde Köngen wächst, plant der Gemeinderat auf landwirtschaftlichen Flächen von 1,75 Hektar ein neues Baugebiet.

KöngenEin neues Baugebiet plant die Gemeinde Köngen östlich der Blumenstraße. Auf dem 1,75 Hektar großen Gebiet, das vorwiegend aus Ackerflächen besteht, sollen 50 Wohneinheiten für etwas mehr als 100 neue Einwohner entstehen. „Der Bedarf an familiengerechten Wohnungen und günstigen Geschosswohnungen auf dem Markt ist sehr groß“, begründete Bürgermeister Otto Ruppaner in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats die Entscheidung, am Ortsrand nahe dem Gebiet Tiefe Straße/Grund ein Areal auszuweisen. Die Gemeinderäte fassten den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

Die Vorbereitungen für das Neubaugebiet „Burgweg West III“ laufen auf Hochtouren. Dennoch geht Ruppaner davon aus, dass diese Flächen angesichts der großen Nachfrage in Köngen nicht ausreichen werden. Deshalb stelle die Gemeinde die Weichen für ein neues Baugebiet. „Die Flächen sind nicht im Besitz der Gemeinde“, räumte der Verwaltungschef in der Sitzung. Die Eigentümer seien aber bereits über das Vorhaben informiert.

Starterhäuser für junge Familien

Wie das Neubaugebiet aussehen soll, wird eine der wichtigen Aufgaben für den Gemeinderat, der am 26. Mai neu gewählt wird. Das Stuttgarter Architekturbüro ARP präsentierte einen Vorentwurf. Der soll nach den Worten des Planers Robert Schneider aber nur einen groben Rahmen liefern für das Konzept der Kommunalpolitiker. Neben barrierefreien Mehrfamilienhäusern mit Geschosswohnungen sind auch sogenannte Starterhäuser geplant, um jungen Familien den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen. Es wird aber auch Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser geben. Um das Baugebiet gut an die bestehenden Quartiere anzuschließen, ist an der Grenze zur Bebauung ein Grünzug geplant. „Das gliedert die Siedlungsfläche und dient als Belüftungsbahn“, sagte Schneider. Um das Klima zu verbessern, sollen die Dächer der Geschosswohnungen begrünt werden. Das Neubaugebiet soll über die Blumen- und über die Bilderhäuslenstraße direkt ans Straßennetz angebunden werden. Außerdem verwies Schneider auf kurze Wege zur Bushaltestelle und in den Ort. Ein zehnminütiger Fußweg und eine kurze Radverbindung zum Köngener Ortskern machen die Lage zusätzlich attraktiv.

Dass für das Neubaugebiet landwirtschaftliche Flächen benötigt werden, sieht auch Bürgermeister Ruppaner als Nachteil. Dennoch gibt es aus seiner Sicht keine Alternative, um dem wachsenden Siedlungsdruck in der Region nachzukommen. Zwar gebe es im Ort etliche Baulücken, aber die Eigentümer ließen sich „trotz intensiver Bemühungen der Gemeinde“ nicht dazu bewegen, diese zu bebauen. Damit möchte sich Bernd Vogel (SPD/Grüne) nicht abfinden. „Es muss doch möglich sein, die Eigentümer zu bewegen, ihre Plätze zu bebauen. Denn Eigentum verpflichtet. Angesichts des Siedlungsdrucks ist da aus Vogels Sicht jeder gefordert, seinen Beitrag zu leisten.

Sorge wegen des Straßennetzes

Skeptisch ist Karl-Heinz Eisele (Freie Wähler), was die Verkehrssituation in dem Neubaugebiet angeht. Das bestehende Straßennetz könnte aus seiner Sicht leicht überlastet werden. Außerdem müssen aus seiner Sicht gute Lösungen für Fußgänger und Radfahrer gefunden werden. Karin Roos-Erbs (SPD/Grüne) wünscht sich mehr Starterhäuser, als die ersten Pläne vorsehen. „Das ist eine Chance für junge Familien.“ Schneider stellte klar, dass der Plan nur einen vorläufigen Entwurf darstellt. „Welche Wohnformen angeboten werden, entscheiden Sie als Gemeinderäte in einem ausführlichen Diskussionsprozess.“ Daher sei der Vorentwurfsplan auch nur vorläufig zu verstehen.

Offen ist auch, wann das Neubaugebiet genau realisiert wird. Der grobe Rahmen steht jedoch. „Östlich Blumenstraße“ wird nach den Worten von Ortsbauamtsleiter Oliver Thieme nach Paragraph 13b des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren realisiert. „Das ermöglicht es den Kommunen, dringend benötigten Wohnraum in den Außenflächen schneller zu schaffen.“ Bis 31. Dezember 2019 muss das Bebauungsplanverfahren förmlich eingeleitet werden, der Satzungsbeschluss hätte dann maximal bis 31. Dezember 2021 Zeit.