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Weil die Nachbarn in einer Flüchtlingsunterkunft zu laut waren, haben sich Kläger aus Beuren beschwert. Nun muss das Landratsamt einschreiten.

Stuttgart (dpa/lsw) Zu spät, zu laut und abgesehen davon auch falsch geplant: Weil sie sich von geräuschvollen Nachbarn in einer Flüchtlingsunterkunft um den Schlaf gebracht sahen, haben sich Kläger aus Beuren (Kreis Esslingen) vor Gericht beschwert. Das Landratsamt müsse einschreiten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag.

Die Musik aus der Flüchtlingsunterkunft sei zu laut, die Unterhaltungen seien störend und es werde mitten in der Nacht geschrien. Dies habe das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg zu unterbinden (Az.: 2 K 6575/16).

In dem veröffentlichten Tenor sparte die Kammer nicht an Kritik: Die Standortentscheidung sei unglücklich gewesen, heißt es darin. Außerdem hätte die Behörde durch ein Baugenehmigungsverfahren erkennen können, wo Konflikte drohten. Auf dem Grundstück sei lediglich ein Zweifamilienwohnhaus genehmigt. Der Lärm, der nun aus dem Haus dringe, sei aber deutlich lauter als das, was man bei einem Zweifamilienhaus normalerweise erwarten könne.

Das Haus hatte der Landkreis angemietet, um dort seit Herbst 2015 Asylbewerber unterzubringen. Derzeit lebten zehn Menschen dort, zum Teil seien aber auch bis zu 23 Flüchtlingen in dem Haus untergebracht worden, teilte das Gericht mit. Die Küche, das Esszimmer und die Gemeinschaftsräume der Unterkunft liegen auf Seite, die dem Grundstück der privaten Kläger zugewandt ist.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden.