Heikle Herzensangelegenheit: Die Hochdorfer hängen an ihrem Schusterhäusle. Nur wenn sich ein Käufer findet, kann es bleiben. Foto: Archivfoto: Bulgrin - Archivfoto: Bulgrin

Noch immer ist nicht klar, wie es mit dem Schusterhäusle weitergeht. Ein Jahr dauert die Schonfrist. Ist das Gebäude dann nicht verkauft, muss es weichen.

HochdorfEs ist eine Kompromisslösung, für die sich der Gemeinderat in Bezug auf das Plangebiet „Im Hof 1,3 und 5“ mehrheitlich entschieden hat. Leicht hat sich das Gremium seine Entscheidung nicht gemacht. Schon seit mehreren Jahren drehen sich die Überlegungen um die Art der künftigen Neubebauung des Gebiets. Schwierig war besonders die Entscheidung zum so genannten Schusterhäusle – vielen Hochdorfern auch bekannt als Kranichsfeld- oder -Grafa Nana-Häusle. Vorweg: Es darf stehen bleiben. Zumindest vorerst, denn die Alternativlösung, die seitens der Verwaltung ergänzend zu den beiden eingegangenen Investorenvarianten vorgelegt wurde, beinhaltet für das kleine Häusle eine Frist von einem Jahr. Findet sich in dieser Zeit kein Käufer, muss es nach aktuellem Stand doch weichen. Ob es sich also nur um eine Schonfrist oder tatsächlich um eine Rettung des kleinen Gebäudes handelt, bleibt weiterhin offen.

Angespannte Stellplatzsituation

Zwei Investoren haben je ein Gesamtkonzept für das Gebiet abgegeben: Die Citybau Wohngesellschaft aus Deizisau schlägt in ihrem Entwurf insgesamt zehn Wohneinheiten mit 13 Stellplätzen vor und wäre auch gegenüber einer Hebebühnen-Variante für zwei Fahrzeuge pro Stellplatz offen, wodurch bis zu 15 Stellplätze möglich wären. Ein bereits vor zwei Jahren erstmals vorgelegtes Angebot wurde hinsichtlich der Stellplatzanzahl nochmals angepasst. Gerade die Verkehrs- und Stellplatzsituation ist schon jetzt im Gebiet an ihrer Belastungsgrenze. Hier wird entsprechend im Gremium großen Wert darauf gelegt, dass sich das bei einer Neubebauung nicht noch weiter verschlechtert, sondern dass man vielmehr dem steigenden Bedarf gerecht wird.

Die denkmalgeschützte Remise Im Hof 5/1 soll saniert werden und als Nebengebäude dienen, etwa als Abstellraum. Das Schusterhäusle Im Hof 3 müsste bei der Citybau weichen. Die derzeitige Fußwegverbindung zwischen Kauzbühlstraße und Bachstraße bliebe bestehen. Der zweite Investor, der ein Angebot abgegeben hat und ebenfalls bereits in die früheren Planungsrunden involviert war, ist das Büro AeDis aus Roßwälden. Im Gegensatz zur Citybau sieht AeDis den Erhalt des Schusterhäusles vor. Südlich davon wäre ein Doppelhaus geplant, zur Bachstraße hin auf dem bislang unbebauten Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten. Auch hier blieben die Remise als Nebengebäude und die Fußwegverbindung erhalten. Knackpunkt bei den Diskussionen war bei diesem Konzept die derzeit geplante Stellplatzanzahl: Bei sieben Wohneinheiten – inklusive dem Schusterhäusle – wären zehn Stellplätze vorgesehen. „Einer davon ist allerdings bereits jetzt ein öffentlicher Stellplatz und kann daher nicht gezählt werden. Ein anderer beansprucht teilweise öffentliche Fläche und kann so auch nicht ohne weiteres gezählt werden. Blieben aktuell bei sieben Wohneinheiten acht bis neun Stellplätze, fünf davon an der Bachstraße.“ Auf vier davon wäre es aufgrund der vorhandenen Höhe von unter 1,90 Metern zum Beispiel für höhere Familienautos nicht möglich zu parken“, erläutert Bürgermeister Gerhard Kuttler auf Nachfrage.

In den Vorberatungen hatte sich keine eindeutige Mehrheit für ein Konzept abgezeichnet. Daher legte die Verwaltung eine Alternative vor: Im Gegensatz zu den Investoren will die Gemeinde die Grundstücke einzeln im freien Verkauf anbieten. Sprich: das derzeit unbebaute Grundstück, das zweite mit den derzeitigen Gebäuden Im Hof 1, 5 und der Remise Im Hof 5/1 sowie als drittes das Schusterhäusle Im Hof 3. Für den Abbruch der Wohnbebauung Im Hof 1 und 5 ist der Käufer zuständig, bekommt aber Fördermittel mit gesamt bis zu 50 000 Euro aus dem Sanierungsprogramm. Die Remise (5/1) ist zu erhalten. Der Fokus liegt im Gegensatz zu früheren Überlegungen auf einer weniger verdichteten Neubebauung. Sowohl auf der Freifläche als auch auf der nach dem Abbruch neu zu bebauenden sollen maximal zwei Wohneinheiten entstehen – vorzugsweise Einfamilienhäuser, gegebenenfalls mit Einliegerwohnung. Alternativ möglich wären Doppel- oder Zweifamilienhäuser. Für das Schusterhäusle versucht die Verwaltung innerhalb eines Jahres einen Käufer zu finden. Gelingt das nicht, wird es abgebrochen. Pro Wohneinheit lautet die Vorgabe, mindestens 1,5 Stellplätze zu schaffen. Die Fußwegverbindung entfällt, dadurch wird aber nur ein kleiner Umweg um ein Gebäude herum notwendig.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf den Alternativvorschlag fielen im Gremium gemischt aus. Dass das Schusterhäusle weiterhin eine Chance hat, bestehen zu bleiben und wieder hergerichtet zu werden – etwa als Wohnraum für ein bis zwei Personen – wurde positiv aufgenommen. Birgit Wiesenhütter und Thomas Zinßer (Die Mitte) ebenso wie Doris Dirmeier (Grüne) betonten allerdings, dass das Gesamtkonzept von AeDis doch in Anbetracht des sicheren Erhalts des Schusterhäusles die bessere Variante sei, zumal es sich um ein Büro handle, das sich mit der Sanierung von Altgebäuden auskenne. „Mit der Verwaltungsvariante ist dessen Zukunft wieder offen. Die Zerpflückung in einzelne Bereiche finde ich schwierig. Die Stellplatzproblematik im AeDis-Konzept müsste doch lösbar sein“, so Birgit Wiesenhütter. Es habe diesbezüglich mehrere Nachfragen gegeben, antwortete Gerhard Kuttler, das Büro wolle aber erst neu planen, sollte der Zuschlag sicher sein. Auch Beate Schmid (SPD) betonte, man finde den AeDis-Entwurf gut, „nur die Stellplatzlösung hat mir nicht gefallen.“ Die ohnehin schon schwierige Park- und Verkehrssituation müsse verbessert werden. Birgit Wiesenhütter und Doris Dirmeier sahen es zudem kritisch, dass der Käufer für den Abbruch der Bestandsgebäude Im Hof 1 und 5 zuständig ist. Siegfried Albrecht (CDU) plädierte statt der Einfamilienhäuser eher für die Neubebauung mit Doppelhäusern. Der Antrag von Birgit Wiesenhütter, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen und ihr die Gelegenheit zu geben, selbst nochmals das Gespräch mit AeDis bezüglich der Stellplätze zu suchen, wurde abgelehnt. Mehrheitlich beschlossen wurde die Alternative der Verwaltung