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Die seit Jahren praktizierte Trinkwasserüberwachung habe sich bewährt, reagiert das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen auf den Vorwurf eines EZ-Lesers.

Deizisau/Köngen/WernauWegen Coliformen Bakterien und E-Coli mussten viele Bewohner von Deizisau, Köngen und Wernau das Trinkwasser mehrere Tage lang abkochen, um es ohne Bedenken konsumieren zu können (wir berichteten). Nun taucht der Vorwurf auf, das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen habe die Sache heruntergespielt. EZ-Leser Thomas Hagenlocher behauptet, die sinngemäße Aussage der Überwachungsbehörde, nach dem Abkochen gehe von Kolibakterien keine Gefährdung aus, sei falsch. „Koliforme Keine wie Eschericia coli können schwere Erkrankungen im Magen-Darm-Trakt verursachen“, sagt der ehemalige Mitarbeiter im Wasserlabor am Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Universitätsklinik Tübingen. „Das muss auch dem Gesundheitsamt Esslingen bekannt sein, „zumal vor ein paar Jahren unter dem Namen EHEC eine Welle von Erkrankungen durchs Land zog“, so Hagenlocher. Zur möglichen Erkrankung genüge ein einziger Keim. In einem vergleichbaren Fall im Kreis Biberach habe man das Netz komplett gesperrt und mehrere Tage gespült, bis die Wasserqualität wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprochen habe. Hagenlocher behauptet, die Aussagen der Behörde zielten nur darauf ab, Panik unter den Verbrauchern zu vermeiden, statt in erster Linie die Gesundheit der Betroffenen im Auge zu haben.

Das Gesundheitsamt widerspricht diesen Behauptungen. Abkochgebote für Trinkwasser würden bei gesichertem und plausiblem Nachweis einer mikrobiellen fäkalen Verunreinigung erlassen, weil in diesem Fall immer von einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes auszugehen sei, sagt Albrecht Wiedenmann, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt. Da bis zum Vorliegen mikrobiologischer Untersuchungsergebnisse auf Escherichia coli und coliforme Bakterien mindestens 18 Stunden vergingen und da zusätzlich Zeit vergehe, bis zentrale Desinfektionsmaßnahmen beim Verbraucher Wirkung zeigten, „kann aus dem Erlass eines Abkochgebots immer geschlossen werden, dass mindestens seit dem Zeitpunkt der Probennahme eine Gesundheitsgefährdung zu besorgen war und auch aktuell zu besorgen ist, zu deren Abwehr diese einschneidende Maßnahme erforderlich ist.“ Der Nachweis von Escherichia coli oder von Enterokokken im Trinkwasser gelte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, als sicherer Indikator für eine fäkale Verunreinigung bereits ab einer Konzentration von einem Bakterium, da diese Bakterien als „natürliche oder physiologische Darmflora“ im Darm jedes Menschen und aller warmblütigen Tiere in großer Menge vorhanden seien und sich in kaltem, nährstoffarmem Wasser in der Umwelt nicht vermehren könnten. Coliforme Bakterien seien, so Wiedenmann, dagegen „kein sicheres Indiz für fäkale Verunreinigungen, wenn nicht gleichzeitig auch Escherichia coli oder Enterokokken nachgewiesen werden“.

Die Trinkwasserüberwachung nach dem Indikatorprinzip habe sich über viele Jahrzehnte weltweit bewährt, sagt Hygiene-Facharzt Wiedenmann. Auch im Landkreis Esslingen sei es im Zusammenhang mit Abkochgeboten bislang nie zu Epidemien mit Magen-Darm-Infektionen gekommen.