Hinter Gittern: Hühner in Baden-Württemberg müssen ihre Tage momentan drinnen verbringen. Foto: dpa - dpa

Für Menschen ist er bisher ungefährlich, für Vögel dagegen hoch ansteckend und tödlich: Der Geflügelpest-Erreger H5N8 breitet sich seit Anfang November mit rasantem Tempo in Deutschland aus. Auch Baden-Württemberg ist betroffen. Seit einer Woche besteht im Land deshalb für Nutzgeflügel Stallpflicht. Landwirte und Züchter im Kreis sind besorgt.

Von Patrick Kuolt
Am 7. November wurden nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die ersten Fälle des Geflügelpestvirus am Bodensee nachgewiesen. Eingeschleppt wurde der Erreger vermutlich durch Zugvögel aus Russland. „Mittlerweile wurde im Land bei 252 toten Vögeln der Erreger nachgewiesen“, sagt Isabel Kling, Pressesprecherin des Ministeriums. Insgesamt seien in den vergangenen Wochen landesweit 414 tote Wildvögel gefunden worden, bei rund 60 stehe die Überprüfung noch aus, erklärt Kling weiter. Wichtig sei aber: Alle bisher infizierten Tiere sind Wildvögel wie Enten, Möwen, Schwäne, Reiher oder Gänse und stammen aus dem Bodenseekreis.

Kein Nutzgeflügel betroffen

Das Virus hat sich also seit dem ersten Fall im Land nicht weiter ausgebreitet. Nutzgeflügel von Landwirten oder Züchtern ist in Baden-Württemberg, anders als in vielen Nachbarländern, bislang nicht betroffen. „Das ist großes Glück“, betont Kling. Denn wie Experten des für Tierseuchen zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts berichten, ist H5N8 äußerst aggressiv. Christian Marquardt, Leiter des Veterinäramts des Landkreises Esslingen, bestätigt das: „Das Vogelgrippe-Virus ist hochansteckend. Bereits minimaler Kontakt damit scheint für eine Infektion zu reichen.“
Daniel Ehmann, der Betreiber des Hagenauer Hofs in Neuhausen, beobachtet die Entwicklung der vergangenen Wochen mit großer Sorge. Ehmann hält auf seinem Hof sechs Gruppen mit jeweils 4800 Hühnern. „Natürlich macht man sich Gedanken. Wenn man in seinem Bestand ein betroffenes Tier hätte, wären plötzlich alle betroffen und müssten gekeult werden. Das wäre eine Katastrophe“, sagt Ehmann und ergänzt: „Denn da geht es um die Existenz.“ Ein Problem sieht er in der momentan notwendigen Stallpflicht nicht: „Es muss eben sein. Laut EU-Verordnung dürfen wir in einer Ausnahmesituation Eier trotzdem zwölf Wochen lang als solche aus Boden- und Freilandhaltung anbieten.“

150 Tiere weniger

Auch der Kleintierzuchtverein in Deizisau spürt die Auswirkungen der Vogelgrippe. An diesem Wochenende veranstaltet der Verein seine diesjährige Lokalschau – allerdings mit deutlich reduziertem Teilnehmerfeld. „Leider dürfen wegen der aktuellen Situation nur Tiere, die ohnehin zusammen gehalten werden, auch zusammen bei einer Schau teilnehmen. Ursprünglich waren Züchter mit Tieren aus dem ganzen Landkreis angemeldet. Es sind 150 Tiere weniger dabei“, erklärt Markus Gaudlitz, der zweite Vorsitzende des Vereins.
Finanziell sei die Situation für viele Vereine ebenfalls problematisch. „Man mietet Hallen, lässt Pokale mit Gravuren und Medaillen anfertigen, steckt ein Jahr lang viel Geld in die Zucht. Das alles kostet viel Geld – und am Ende findet der Wettbewerb nicht statt“, beklagt Gaudlitz. Für Menschen ist das Virus bislang ungefährlich. Weltweit wurde noch kein Fall einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Erreger nachgewiesen. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind nicht betroffen.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutztiergesundheit/gesunde-tiere/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/