Lohnt sich das Anzünden des Feuers noch? Die Kleinbrenner müssen sich nun am freien Markt behaupten. Foto: Jacques - Jacques

Das Branntweinmonopol ist Ende 2017 gefallen. Die Kleinbrenner im Land müssen sich nun intensiver um den Absatz ihrer Destillate kümmern. Direktvermarktung und Raritäten versprechen Erfolg.

Kreis Esslingen 95 Jahre lang garantierte das staatliche Branntweinmonopol den Brennern Absatz und Preise. Sie bezahlten quasi ihre Steuern in Naturalien und bekamen noch einen Obolus für den abgelieferten Schnaps. Ende 2017 lief das Monopol aus. Für die Kleinbrenner stellt sich nun die Frage, wie sie sich besser am freien Markt positionieren können. Und manche denken daran, die meist im Nebenerwerb betriebene Brennerei aufzugeben. Schon in den vergangenen Jahren ging in vielen Brennereien das Feuer aus, als die nächste Generation an den Kessel vorrücken sollte. Marcus Hofmeister vom Landesverband der Klein- und Obstbrenner Nordwürttemberg geht davon aus, dass 10 bis 20 Prozent der etwa 2500 Mitglieder ans Aufhören denkt.

Für Brenner, die sich wie Markus Zaiser aus Köngen schon seit Jahren mit neuen Produkten einen Kundenstamm gesichert haben, bereitet die veränderte Gesetzeslage kein Kopfzerbrechen. „Ich habe nie viel an den Staat abgeliefert“, sagt Zaiser. Er habe sich schon vor Jahren mit dem Thema Marketing beschäftigt. Er setzt auf Direktvermarktung im Laden, auf Qualität und Raritäten, zum Beispiel Whisky und Gin aus Köngen.

„Wir sind von dem neuen Gesetz kaum betroffen“, sagt Jürgen Bader, Vorsitzender des Vereins Brennhäusle in Esslingen-RSKN. Der 1835 gegründete Verein, der einzige seiner Art im Land, brennt für seine Mitglieder – und die verkaufen ihre Destillate vorwiegend im Bekanntenkreis. Wie sich das neue Gesetz auswirke, das können die Brenner in diesem Winter schwer sagen, weil es nach dem Ernteausfall 2017 fast keine Maische zum Brennen gibt. Im Albvorland habe es weder Kirschen noch Zwetschgen gegeben, sagt Karl Burkhardt aus Neidlingen, eine der Brenner-Bastionen im Kreis Esslingen. Man müsse eine normale Ernte abwarten.

Fällt der Preis?

Burkhardt und Zaiser sind aber schon gespannt, wie sich der Preis für Branntwein entwickeln wird. Wer nicht direkt vermarkte, sei künftig vom Großhandel abhängig, sagt Burkhardt. Spätestens in guten Obstjahren werde wohl der Preis fallen, wenn die garantierte Abnahme fehle. Der Staat hat bisher auch den nicht trinkbaren Vor- und Nachlauf aus dem Kessel aufgekauft. Für den reinen Alkohol hat Winfried Groner vom Lobenroter Hof in Aichwald sich schon vor zwei Jahren einen Großhändler gesucht. Ob Staat oder Händler sei „gehupft wie gesprungen“: Der Staat habe 3,50 Euro für einen Liter reinen Alkohols bezahlt, der Händler übernehme quasi den Steueranteil und lege drei Euro oben drauf.

Häufiger ist der Generationswechsel der Knackpunkt. Trifft der noch auf Investitionsbedarf, dann überlege sich ein Familienbetrieb zwei Mal, ob man aufhöre, meint Karl Burkhardt. Im kleinen Ort Hepsisau hat das Brennerei-Sterben schon stattgefunden. Vor 15 Jahren gab es noch mehr als zehn Brenner, jetzt sind noch zwei übrig. Die anderen seien gestorben oder hätten altershalber aufgegeben, erzählt eine Brennerin, die mit ihrem Sohn den Betrieb ihres Mannes weiterführt. Wenn der Verbraucher für gute Qualität nicht zahlen wolle, werde sich diese Entwicklung fortsetzen. Knapp 20 Euro für eine 0,7-Liter-Flasche Kirschwasser müsse drin sein – „sonst lohnt sich das Buckeln auf der Wiese nicht“.

Mit den Preisen und der Zukunft nach dem Monopol hat sich auch der Brenner-Stammtisch beschäftigt, zu dem vorige Woche der Verein „Schwäbisches Streuobstparadies“ nach Urach eingeladen hatte. Ein Kalkulationsschema für kostendeckende Produktion sei bei den Brennern sehr gut angekommen, berichtete Alexander Dehm von der Geschäftsstelle des Paradieses. Das Dutzend Brenner hat sich am Stammtisch insbesondere über besseres Marketing unterhalten. Einzelne Brennereien täten sich damit eher schwer, meint Dehm, eventuell werde man gemeinsam ein Konzept auf die Beine stellen. Ein weiterer Schwachpunkt des neuen Alkoholsteuergesetzes ist die vorgeschriebene Größe, um ein Brennrecht zu erhalten. Kleinbrennern reichten bislang 37 Ar Fläche und sie konnten ihr Brennrecht vererben. Stünde nun ein Besitzerwechsel an, dann müsste der 1,5 Hektar Intensiv-Obstbau nachweisen. „Da kann keiner mehr neu einsteigen“, sagt Markus Zaiser. Für ihn ist deshalb das neue Gesetz „kein großer Wurf“.