(red) - Ob Dachbodenfund, Nachlass oder gar aus zweifelhafter Quelle - wer eine illegale Waffe besitzt, macht sich strafbar. Meist gibt es keinen legalen Weg, die Waffe loszuwerden. Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes besteht bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegal besessene Waffen und Munition straffrei zur Vernichtung abzugeben. Darunter fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten. Die Straffreiheit gilt auch für den direkten Transport der Waffen und Munition vom Aufbewahrungsort zur Abgabestelle. Die Gegenstände sollten in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Schusswaffen und Munition müssen außerdem getrennt voneinander transportiert werden.

Entgegengenommen werden die Waffen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, Esslingen (1. Stock, Zimmer 104). Bürger von Esslingen, Nürtingen, Kirchheim, Filderstadt, Ostfildern und Leinfelden-Echterdingen werden gebeten, sich mit ihrer zuständigen Waffenbehörde in der jeweiligen Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Auch die örtlichen Polizeidienststellen nehmen Waffen entgegengenommen.