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Wenn der Esslinger Gemeinderat am Montag beschließen sollte, dass die Stadtbücherei in einen Neubau an der Küferstraße umziehen soll, will die Stadt auch darüber abstimmen lassen, ob der Bebenhäuser Pfleghof in öffentlicher Hand bleibt. EZ-Redakteur Alexander Maier sagt, was ein solcher Beschluss nach seiner Einschätzung wirklich wert ist.

EsslingenWenn der Esslinger Gemeinderat am Montag über den künftigen Standort der Stadtbücherei entscheidet, wird so manches Ratsmitglied mit einem unguten Gefühl den Finger heben. Vielen ist bewusst, dass noch viel zu viele Fragen offen sind. Eine der wichtigsten ist für viele Esslinger die Zukunft des Bebenhäuser Pfleghofs. Weil das der Verwaltung bewusst ist, hat sie nun noch einen weiteren Punkt in ihre Beschlussvorlage aufgenommen: „Der ehemalige Bebenhäuser Pfleghof wird nicht veräußert.“ Das scheint die Wünsche vieler Bürger aufzugreifen. Doch wenn man es mit diesem Versprechen ernst meint, muss man der Ehrlichkeit halber ein Gesamtpaket schnüren und sagen, was dann aus dem Pfleghof werden soll und woher die zusätzlichen Millionen kommen. Denn wenn der Pfleghof in städtischer Hand bleibt, muss man ihn sanieren – egal, für welche öffentliche Nutzung. Wenn Stadträte nun erklären, Esslingen sei keine arme Stadt und könne das schultern, muss das hellhörig machen. Bei anderer Gelegenheit wurde wegen winziger Beträge der Rotstift gezückt. Und wer die Geschichte der Bücherei-Erweiterung kennt, der kommt ins Grübeln: Seit einem Vierteljahrhundert weiß jeder, dass die Bücherei erweitert werden muss – passiert ist viel zu lange gar nichts. Dieselben Ratsmitglieder, die seither trotz unübersehbarer Probleme einer Bücherei mit ihren 1000 Besuchern täglich alle Zeit der Welt hatten, wollen heute nonchalant in Aussicht stellen, bei einem Auszug der Bibliothek hätte das Stadtmuseum im Pfleghof eine Perspektive? Hinter vorgehaltener Hand klingt das bisweilen etwas anders: Da wird dann schon beiläufig erwähnt, dass die Entscheidung, was aus dem Pfleghof wirklich werden soll, ohnehin der nächste oder gar der übernächste Gemeinderat zu treffen habe. Und der ist bekanntlich nicht an die Beschlüsse des aktuellen Gemeinderats gebunden.