Ein Kreuzchen dürfen die Wählerinnen und Wähler setzen. Foto: oh - oh

Die Esslinger dürfen am 10. Februar entscheiden, wo ihre Stadtbücherei der Zukunft entstehen soll. Abstimmen kann man an der Wahlurne, aber auch per Briefwahl.

EsslingenSoll die Esslinger Stadtbücherei in einem modernisierten und erweiterten Bebenhäuser Pfleghof bleiben, oder aber in einen Neubau an der Küferstraße umziehen? Um diese Frage geht es am Sonntag, 10. Februar, beim Bürgerentscheid. Dazu haben in den vergangenen Wochen alle rund 70 000 abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen zugeschickt bekommen, mit der sie ganz normal im angegebenen Wahllokal ihre Stimme abgeben können.

Liste mit allen Wahllokalen

Im Grunde genommen funktioniert ein Bürgerentscheid – es ist der erste seiner Art in Esslingen überhaupt – wie eine Bürgermeisterwahl. Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er auch ins Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es übrigens den Hinweis, ob das Wahllokal barrierefrei erreicht werden kann oder nicht. Sofern es die Umstände erfordern, kann auch in einem anderen Wahllokal mit Wahlschein abgestimmt werden. Unter der Internetadresse www.esslingen.de/wahlen findet sich eine Liste mit allen Wahllokalen und mit Informationen zur Barrierefreiheit.

Jeder, der mit einem Wahlschein in einem beliebigen Esslinger Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:

– Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den Antrag. Dieser muss ausreichend frankiert an das Wahlamt zurückgesendet werden.

– Die Antragstellung ist aber auch schnell und einfach online möglich. Unter www.esslingen.de findet sich ein Online-Antrag, der bis Donnerstag, 7. Februar 2019, um 11 Uhr, aktiv ist. Erforderlich ist die Eingabe der Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind.

– Der Antrag kann zudem per E-Mail unter wahlamt@esslingen.de gestellt werden. Anzugeben sind die personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Meldeanschrift.

– Bei der Briefwahldienststelle kann man den Antrag aber auch persönlich stellen. Die Unterlagen werden dort sofort ausgegeben und wer möchte, kann gleich wählen. Dafür steht eine Wahlkabine zur Verfügung.

– Rechtlich nicht zulässig ist es, den Antrag telefonisch zu stellen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Tag der Abstimmung, nämlich bis Sonntag, 10. Februar 2019, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.

– Und was gibt es für eine Möglichkeit, wenn sich die notwendigen Wahlunterlagen partout nicht mehr auffinden lassen, etwa weil sie versehentlich im Papierkorb gelandet sind? Auch dann gibt es noch die Chance, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Der Betreffende geht einfach ins Wahllokal und nimmt seinen Personalausweis mit. Dort werden sodann die persönlichen Daten mit dem Wählerverzeichnis abgestimmt. Befindet sich der Name im Wählerverzeichnis, kann das Kreuzchen auf den Stimmzettel gesetzt werden.

Das Wahlamt mit der Briefwahldienststelle befindet sich nicht wie bei anderen Wahlen üblich im Alten Rathaus, sondern im Ordnungs- und Bürgeramt in der Beblingerstraße 3, im Erdgeschoss (Zimmer 3 und 4). Die Räumlichkeiten sind barrierefrei zu erreichen. Bei Fragen ist das Wahlamt telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern 07 11/35 12-33 46 oder unter 07 11/35 12-22 48. Die Briefwahldienststelle erreicht man unter der Nummer 07 11/35 12-21 88.

Die Briefwahldienststelle im Esslinger Ordnungs- und Bürgeramt ist zu diesen Zeiten geöffnet: Montag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Samstag von 10 bis 12 Uhr, und am Freitag, 8. Februar, in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr.