Kreis Esslingen (red) - Mieter müssen ihre Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2016 nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen spätestens bis Ende des vergangenen Jahres erhalten haben. Hat der Vermieter diesen Termin verpasst, könne er keine Nachzahlungen mehr für die Abrechnungsperiode 2016 fordern.

Wer als Mieter die Abrechnung noch rechtzeitig erhalten hat, sollte diese sorgfältig prüfen, warnt der Mieterbund in einer Mitteilung. Als häufigste Fehler nennt der Mieterbund folgende Punkte: „Verwaltungs- oder Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Mieter müssen - egal, was im Mietvertrag steht - nicht für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Reparaturen im Haus beziehungsweise in der Wohnung zahlen. Das ist immer Sache des Vermieters. Wartungskosten für Fahrstuhl oder Heizung sind Betriebskosten. Auch hier müssen Mieter keine Reparaturkosten zahlen, selbst dann nicht, wenn sie sich hinter so genannten ,Vollwartungsverträgen‘ verbergen. Hier muss der Vermieter anteilige Reparaturkosten herausrechnen. Hausmeisterkosten müssen nur dann bezahlt werden, wenn dieser vom Vermieter nicht zu Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten eingesetzt wird. Die Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind Betriebskosten, die der Mieter, soweit das im Mietvertrag vereinbart ist, bezahlen muss. Zu den umlagefähigen Versicherungskosten gehören aber keine Kosten für sonstige Versicherungen des Vermieters. Bei der Betriebskostenabrechnung müssen alle Wohnungen des Hauses mit einbezogen werden, denn für leer stehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen.

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