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Zwei jungen Männern wird gemeinschaftlich versuchter Totschlag sowie eine besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs vorgeworfen. Der Prozess wird am 3. Januar fortgesetzt.

EsslingenDie Vorwürfe wiegen schwer: Die Staatsanwältin wirft den beiden jungen Männern gemeinschaftlich versuchten Totschlag sowie einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs vor. Während der 24-jährige Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, erschien der zweite 17 Jahre alte Angeklagte, der Anfang Januar volljährig wird, mit einem Begleiter aus einer Jugendhilfeeinrichtung. Denn Jugendliche können statt im Gefängnis bis zur Urteilsverkündung vorläufig dort untergebracht werden.

Die jungen Männer aus Esslingen wurden am 13. Juni dieses Jahres festgenommen und würdigten sich am ersten Verhandlungstag, an dem nur die Anklageschrift verlesen wurde, keines Blickes. Der Ältere zwinkerte aber einem jungen Mann im Verhandlungssaal zu, den dieser aber verlassen musste, da er als Zeuge in Betracht kommt.

Bevor die Staatsanwältin die Anklageschrift verlas, hatte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg ihrerseits über dreißig Namen verlesen, um sicher zu gehen, dass keiner der Zeugen vor seiner Aussage bereits den Prozess verfolgt. Denn am 11. Mai kurz nach 23 Uhr soll es im Merkelpark in Esslingen zu einem gewalttätigen Angriff von einer Vielzahl von jungen Männern gekommen sein.

Zunächst soll zwischen dem 24-Jährigen und den späteren drei Opfern eine verbale Auseinandersetzung stattgefunden haben, in deren Verlauf der Mazedonier seine Kumpels zur Hilfe rief und diese anschließend aufgefordert haben soll, zuzuschlagen. Unter den laut Staatsanwältin mindestens 13 jungen Männern befand sich auch der jugendliche Angeklagte und es sollen nicht nur die Fäuste, sondern auch Fußtritte gegen Kopf und Körper geflogen sein.

Opfer auch zu Hause eingeschüchtert

Der 17-Jährige soll eines der Opfer in den Schwitzkasten genommen und der 24-Jährige soll versucht haben, mit seinem Klappmesser zuzustechen. Was jedoch misslang, weil einer der zwei Begleiter des Opfers dazwischen ging. Die drei angegriffenen Männer wurden schwer verletzt, erlitten zahlreiche Hämatome und auch Stichwunden. Neben einem Messer soll auch ein metallischer Gegenstand wie ein Schlagring oder eine Kette im Einsatz gewesen sein. Einem der Opfer gelang die Flucht bis zum Kanuverein, wo es Unbeteiligte alarmieren konnte.

Doch nicht genug: Ein paar Stunden später sollen die Angeklagten mit mindestens 18 weiteren jungen Männern vor der Asylunterkunft, in der eines der Opfer wohnte, aufgetaucht sein, lauthals geschrien und mit Metallstangen und Eisenketten gegen die Rollläden der Wohncontainer geschlagen haben.

Die Frage, ob die Angeklagten sich zu den Tatvorwürfen äußern oder schweigen werden, kam am ersten Verhandlungstag noch nicht auf den Tisch. Die 2. Große Jugendkammer hat vorerst 25 Verhandlungstage bis Mitte April 2019 anberaumt. Der Prozess wird am 3. Januar fortgesetzt.