Esslingen (red)- Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken ragen immer wieder in Straßen und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Die Esslinger Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer und Mieter nach dem Straßengesetz verpflichtet sind, ihre Pflanzen regelmäßig auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Gerade die Zeit der Vegetationsruhe, die bis 28. Februar dauert, sei die beste Möglichkeit Hecken und Sträuchern zurück zu schneiden. Die Pflanzen sollen bis in die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, damit sie im Frühjahr nicht gleich wieder auf die Fahrbahn ragen. Bei Geh- und Radwegen sei eine Durchgangshöhe von 2,5 Metern und bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,5 Metern freizuhalten. Dies gilt auch für Garten- und Waldgrundstücke außerhalb der bebauten Gebiete, an Verkehrszeichen und Ampeln. Die Stadtverwaltung will darauf aufmerksam machen, vor allem Bäume auf ihre Standsicherheit überprüfen zu lassen, damit im Winter durch Schnee- und Eisbruch keine morschen Äste den Straßenverkehr beeinträchtigen.