So ist es richtig: Wer mit seinem Hund innerorts in Esslingen Gassi geht, muss ihn künftig an die Leine nehmen. Foto: Bulgrin - Bulgrin

Esslingen besitzt seit vielen Jahren eine „Polizeiverordnung zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“, doch die ist mittlerweile 20 Jahre alt und muss nach baden-württembergischem Polizeigesetz neu erlassen werden. Im Esslinger Rathaus hat man das zum Anlass genommen, manches zu aktualisieren und einige Regelungen neu zu fassen. Und weil sich mit einer Polizeiverordnung nicht alles regeln lässt, wurde zudem eine „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ auf den Weg gebracht.

EsslingenWenn das gesellschaftliche Zusammenleben funktionieren soll, bedarf es gewisser Regeln – und die müssen klar formuliert sein. Esslingen besitzt seit vielen Jahren eine „Polizeiverordnung zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“. Vom Schutz der Nachtruhe über die Zeiten, in denen Haus- und Gartenarbeiten erlaubt sind, unerlaubtes Plakatieren und die Benutzung öffentlicher Brunnen bis hin zum Alkoholkonsum an exponierten Stellen, die Bekämpfung von Ratten oder das Anbringen von Hausnummern ist dort allerhand geregelt. Die aktuelle Polizeiverordnung ist mittlerweile 20 Jahre alt und muss nach baden-württembergischem Polizeigesetz neu erlassen werden. Im Esslinger Rathaus hat man das zum Anlass genommen, manches zu aktualisieren und einige Regelungen neu zu fassen. Und weil sich mit einer Polizeiverordnung nicht alles regeln lässt, wurde gleich auch noch eine „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ auf den Weg gebracht.

Alkohol ist auf Spielplätzen tabu

Manches, was die Stadt gerne festgelegt hätte, ließ sich nicht so einfach machen – zum Beispiel wegen übergeordneter Gesetze. So ließ sich etwa ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen nicht formulieren, weil eine entsprechende Regelung im Landesnichtraucherschutzgesetz ausdrücklich fehlt und ein Esslinger Alleingang rechtlich kaum durchsetzbar wäre. Dagegen ist es dank der neuen Grünflächenverordnung nun untersagt, auf Spielplätzen „alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder sich im Zustand der Volltrunkenheit dort aufzuhalten“. Generell dürfen Spielplätze in bewohnten Gebieten künftig genau wie Sportplätze in der Zeit von 7 bis 22 Uhr genutzt werden. Und es ist untersagt, in Grün- und Erholungsanlagen „unbemannte Luftfahrtsysteme“, also neben Modellflugzeugen auch Drohnen, zu betreiben.

Apropos Hochprozentiges: Bislang war es generell untersagt, an Bushaltestellen Alkohol zu sich zu nehmen oder sich in alkoholisiertem Zustand dort aufzuhalten. Weil das Polizeigesetz landesweite Vorgaben zum Thema Alkoholkonsum macht, muss die Stadt nachweisen, dass an bestimmten Brennpunkten darüber hinaus ein gesteigerter Regelungsbedarf besteht. Am Zentralen Busbahnhof (ZOB) ist das der Fall: 2017 musste die Polizei dort 285 Mal eingreifen, 177 Strafanzeigen wurden gefertigt. „Bei den übrigen 108 Einsätzen lag der Schwerpunkt bei der Schlichtung von Streitigkeiten oder der Ingewahrsamnahme von volltrunkenen Personen“, begründet die Stadtverwaltung, weshalb der neue ZOB als Brennpunkt anzusehen ist – zumal der kommunale Ordnungsdienst außerdem in diesem Bereich 2017 weitere 288 Ordnungswidrigkeitsanzeigen ausgestellt hat. Deshalb gilt künftig die Regelung, dass „im Bereich des ZOB (Bahnhofplatzes) mit allen dazugehörigen Haltestellen von April bis Oktober in der Zeit von 12 Uhr mittags bis 1 Uhr nachts das Konsumieren von alkoholischen Getränken verboten“ ist. Das Verbot, sich dort „im Zustand erkennbarer Trunkenheit“ aufzuhalten fällt weg, „da auch betrunkene Personen auf den öffentlichen Personennahverkehr warten können“.

Für Tierfreunde gibt es ebenfalls einiges zu beachten: Dass etwa das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen künftig umgehend bei der Ortspolizeibehörde anzumelden ist, wird wohl nur wenige betreffen. Neu ist dagegen, dass das Fütterungsverbot für Tauben nun auch auf Enten, Schwäne und Füchse ausgedehnt wird. Und dass der Leinenzwang für Hunde innerhalb geschlossener Ortslagen „auf allen öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ gilt. Auf Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen – Ausnahmen sind Blinden-, Therapie- und Polizeihunde. Auf Sportplätzen müssen Hunde an die Leine. Ordnungsamts-Chef Gerhard Gorzellik weiß sehr wohl, dass manche Bürger sich sogar gewünscht hätten, dass Hunde auf der gesamten Gemarkung an der Leine geführt werden müssen. Doch das verbietet sich, weil die Stadt ansonsten spezielle Freiflächen für Hunde ausweisen müsste. „Und die können wir in Esslingen nicht anbieten“, erklärt Gorzellik.