Ein Hund, der diesem ähnlich sieht, ist in die Schlagfalle getreten. Foto: dpa - dpa

Der Mischling, der am Pfingstsonntag beim Gassigehen versehentlich in eine Bärenfalle getappt ist, ist wohlbehalten heimgekehrt zu seinen Besitzern. Nun sucht die Polizei nach dem kriminellen Fallensteller.

EsslingenRhodesian-Ridgeback-Mischling Ty ist wieder zuhause bei seinen Besitzern. „Dem Hund geht es gut soweit“, sagt Jürgen Völker, Geschäftsführer der Tierrettung Mittlerer Neckar. Die gemeinnützige Organisation hat den Rüden am Pfingstsonntag erstversorgt, nachdem er morgens beim Gassigehen in Oberesslingen in eine sogenannte Bärenfalle getreten war. Nahe des Pfostenackerwegs lief das Tier auf eine Wiese und geriet mit den Vorderläufen in eine Schlagfalle, die dort im Gebüsch versteckt lag. Die Besitzer hatten den Hund bereits befreit, als die Tierrettung Mittlerer Neckar eintraf, um ihn in eine Tierklinik zu bringen. Dabei hatte der Vierbeiner Glück im Unglück: Knochenbrüche sind ihm erspart geblieben. Davongetragen hat er nur Fleischwunden an den vorderen Pfoten, die in der Klinik geklammert wurden.

Die öffentliche Anteilnahme war groß: Nach der Bergung hatte die Tierrettung auf Facebook einen Post abgesetzt, der sich rasch verbreitete. Bis Mittwochmittag erhielt der Eintrag 2756 Likes und wurde 3209 mal geteilt. In den Kommentaren machten die Nutzer ihrem Ärger Luft. Wütende und weinende Emojis zierten Beiträge wie: „Gute Besserung dem Wauzi! Kranke Leute, die so was aufstellen. Hoffentlich wird der Verursacher gefunden.“

Das hofft das Polizeipräsidium Reutlingen auch. Gegen den unbekannten Fallensteller hat es Ermittlungen eingeleitet wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei. „Bislang jedoch ergebnislos“, wie Polizeisprecher Michael Schaal mitteilt. „Zuerst müssen wir den Besitzer des Grundstücks ermitteln, auf dem die Falle lag.“ Denn Schlagfallen sind seit 2015 in Baden-Württemberg verboten. Das weiß auch Thomas Dietz, Kreisjägermeister der Jägervereinigung Esslingen, und verweist auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. „Die Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten“, heißt es dort. Nur in Ausnahmefällen könnten die unteren Jagdbehörden eine Sondergenehmigung erteilen. Doch auch dann müssten die Totfangfallen „in geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten so aufgestellt werden, dass von ihnen keine Gefährdung von Menschen, besonders geschützten Tieren oder Haustieren ausgeht“.

So gut gesichert war die Falle auf der Oberesslinger Wiese nicht. Spannfallen sollen Tiere bis zur Größe eines Waschbären oder Fuchses töten. Sie bestehen aus zwei Spannbügeln, die zu Boden gedrückt werden. In der Mitte über einem Abzugmechanismus wird ein Köder platziert. „Steckt das Tier den Kopf in die Falle, um zu fressen, löst es damit den Mechanismus aus“, sagt Dietz. „Die Spannbügel klappen zusammen, Genickschlag, das Tier ist sofort tot.“ Eine solche Falle aufzustellen, sei „dumm, verantwortungslos und kriminell“. „Denn es hätte genauso gut ein Kind reintreten können. Dann wäre der Fuß ab.“ Dass ein Jäger der Übeltäter sein könnte, glaubt er nicht. Denn der Preis wäre zu hoch: Zur Strafe müsste er nicht bloß den Jagdschein abgeben, sondern auch die Waffenbesitzkarte und die Pacht. „Dann kann er die Jagd aufgeben.“ Wahrscheinlicher wäre da schon jemand, der ein altes Erbstück ausprobiert.