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Vorfall bei den Flammenden Sternen vor Gericht. Die Öffentlichkeit wird aus der Verhandlung ausgeschlossen.

EsslingenUnter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am Donnerstagmorgen im Amtsgericht Esslingen über einen Fall aus dem Jahr 2017 geurteilt. Der Tatvorwurf: Vergewaltigung und Körperverletzung. Ein 23-jähriger Mann aus Neuhausen soll im Sommer 2017, am 19. August, auf dem Feuerwerksfest Flammende Sterne im Scharnhauser Park in Ostfildern eine 21-jährige Frau vergewaltigt haben. Zu der Tat soll es gegen 22.30 Uhr auf einem angrenzenden Gelände gekommen sein. Der Angeklagte und die Geschädigte, die mit einer Freundin auf dem Fest in Ostfildern war, hätten sich flüchtig gekannt.

Anfangs habe Sympathie zwischen beiden bestanden. Auf einer nahe gelegenen Wiese sollen sie sich zunächst geküsst haben – einvernehmlich. Danach sollen beide durch eine Zaunöffnung auf ein abgelegenes Gelände geklettert sein. Dort sei es dann zur Tat gekommen. Der Angeklagte aus Neuhausen soll die damals 18-jährige Geschädigte weiter berührt haben, was diese zunächst wortlos hingenommen habe. Erst, als der Student Sex wollte, soll die junge Frau abgelehnt haben. Das habe sie mehrfach geäußert.

Aufgrund der körperlichen Überlegenheit des junges Mannes, der laut Anklageschrift unter Drogeneinfluss stand, habe sich die Frau nicht wehren können. Nach dem Geschlechtsverkehr, der der damals 18-Jährigen erhebliche Schmerzen bereitet haben soll – so heißt es in der Anklageschrift –, konnte die junge Frau zu ihrer Freundin fliehen.

In den Saal des Amtsgerichts Esslingen war zunächst die Öffentlichkeit eingeladen. Die Familie des Angeklagten saß im Gerichtssaal. Neben der Richterin waren auch zwei Schöffen im Saal. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurde die Öffentlichkeit aber dann nach dem Verlesen der Anklage ausgeschlossen.

Das Urteil am Ende der Verhandlung: Die Richterin sprach den 23-jährigen Angeklagten frei. Zur Urteilsbegründung äußerten sich die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Nachhinein nicht.