Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin - Roberto Bulgrin/bulgrin

Sich an schönen Abenden noch draußen mit Freunden treffen – das ist in Esslingen gar nicht so einfach. Denn Outdoor-Treffpunkte für Jugendliche sind rar und werden gut bewacht.

Esslingen Treffen, Chillen, Quatschen, Zusammensein – in Esslingen nicht immer und überall erwünscht. Jugendliche berichteten im Rahmen der EZ-Sommerredaktion zum Thema „Junges Esslingen: Was erwartet ihr von eurer Stadt?“ von Vertreibungen von öffentlichen Plätzen. „Grundsätzlich erwarte ich von der Stadt, dass uns Jugendlichen auch die Möglichkeit gegeben wird, uns zu treffen, ohne gleich verjagt oder bestraft zu werden“, erklärt eine junge Leserin. Doch die Stadt Esslingen hält dagegen: Dieses Verhalten beruhe auf rechtlichen Grundlagen und habe seine Gründe, teilt die Pressestelle auf Nachfrage der Eßlinger Zeitung mit.

Maille. 22.25 Uhr. Die junge Frau sitzt mit Freundinnen da, unterhält sich: „Da kamen Beamte der Stadt vorbei und haben uns erklärt, dass es nicht erlaubt ist, nach 22 Uhr auf den Bänken in der Nähe des Spielplatzes zu sitzen. Wir haben dann auch einige Tage später eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld in der Höhe von 35 Euro bekommen.“ Ihr Fazit: „Ich hätte von der Stadt erwartet, dass das friedliche Sitzen auf den Bänken kein Problem darstellt, da sich die Bank in sieben Metern Entfernung von der Spielplatzfläche befindet. Zum anderen hätte ich erwartet, dass die Beamten uns darauf hinweisen und nicht gleich ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erheben.“

Ähnlich sieht das auch Markus Benz, Geschäftsführer des Stadtjugendrings Esslingen: Es würde an öffentlichen Plätzen nur die Maille und den Merkelpark geben, sonst wären Open-Air-Treffpunkte für junge Leute nicht vorhanden. Natürlich stünden in Esslingen aufgrund der Hanglage und des Neckars nur begrenzte Flächen zur Verfügung, doch: „Es gibt so viel Platz für Parkplätze und Straßen, aber viel zu wenig für die Naherholung.“ Früher habe es an der Maille einen Plan gegeben, der den Standort des Spielplatzes genau angezeigt habe – dieser Plan sei nun verschwunden. Daher sei die Orientierung für die Jugendlichen erschwert. Doch: „Junge Menschen gehören zu einer Stadt.“ Markus Benz ruft zu mehr Toleranz auf: Wer in der Innenstadt wohne, müsse eben einen bestimmten Geräuschpegel akzeptieren. Der würde auch von Autos und Motorrädern kommen. Allerdings, so schränkt er ein, Pöbeleien, Randale oder Glasscherben auf dem Boden seien natürlich nicht zu tolerieren.

Die Pressestelle der Stadt Esslingen verweist indes auf die Wahrung der Nachtruhe, die Vermeidung von Müll, den Schutz von Kindern auf Spielplätzen etwa vor Glasscherben. Auch aus diesen Gründen sei der Aufenthalt auf Spielplätzen in bewohntem Gebiet, auf Schulhöfen und Sportplätzen nur bis 22 Uhr erlaubt. Danach würden Jugendliche und Erwachsene des Platzes verwiesen. „Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen müssen sowohl Jugendliche wie auch Erwachsene mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrenes rechnen.“ Die Folgen: eine Verwarnung in Höhe zwischen 20 und 55 Euro je nach Art des Verstoßes oder bei wiederholten und mehreren gleichzeitig begangenen Verstößen ein Bußgeld. Und: „Bei Jugendlichen, die beim Rauchen oder Alkoholkonsum festgestellt werden, erhalten zudem die Erziehungsberechtigten einen Hinweisbrief. Außerdem können bei Jugendlichen verbotener Alkohol und Tabakwaren, auch Shishas, beschlagnahmt werden“.

Ein Ignorieren des Verwarnungsgeldes bringt nichts: Laut städtischer Pressestelle wird dann ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren und Anlagen erlassen. Jugendliche und Heranwachsende könnten die Umwandlung der Geldbuße in eine Arbeitsauflage beantragen: „Diese Möglichkeit besteht aber erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides. Ansonsten erfolgt nach den gesetzlichen Grundlagen die Mahnung und Vollstreckung des Geldbetrages.“

INFOBOX

Das gilt auf öffentlichen Plätzen

Jugendliche und Erwachsene dürfen sich in der Öffentlichkeit aufhalten. Es gibt nach Angaben der Stadt Esslingen aber Einschränkungen.

= ÖPNV: Nach § 9 der Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten (PolVO) ist es verboten, die Warteeinrichtungen und Wartehäuschen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu benutzen. Ausnahmen: Benützung im Zusammenhang mit dem ÖPNV, kurzfristiges Ausruhen oder Schutz vor Witterungseinflüssen.

= ZOB/Bahnhofsplatz: Das Konsumieren von Alkohol ist in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober eines Jahres zwischen 12 und 1 Uhr am ZOB und Bahnhofsplatz verboten.

= Übernachten: Nach § 19 PolVO ist das Nächtigen von 20 bis 6 Uhr im öffentlichen Raum untersagt.

= Besondere Plätze: Auf Schulhöfen und Spielplätzen in bewohnten Gebieten ist der Aufenthalt gemäß § 3 der Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, der Spielplätze und Schulhöfe, der Sport- und Grillplätze nur von 7 bis 22 Uhr gestattet.

= Verhaltensregeln: In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie Schulhöfen und Grillplätzen gelten besondere Verhaltensregeln. So ist etwa auf Spielplätzen und Schulhöfen das Mitbringen von Glasflaschen oder Gläsern untersagt ebenso der Konsum von Alkohol. Auf Sportplätzen sind Hunde an der Leine zu führen, auf Spielplätzen und Schulhöfen dürfen keine Hunde mitgeführt werden.

= Rauchen: Nach § 2 Landesnichtraucherschutzgesetz ist zudem das Rauchen auf einem Schulgelände verboten.