So gesund sah keines der 97 Kaninchen im Keller der Angeklagten aus. Foto: dpa-tmn/Emily Wabitsch - dpa-tmn/Emily Wabitsch

Eine 52-Jährige Esslingerin wurde wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

EsslingenDie Halterin von 97 Kaninchen ist wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die 52-Jährige hatte die Tiere unter katastrophalen Bedingungen hausen lassen. Eingepfercht in dunkle, mit Kot bedeckte Kellerräume eines Einfamilienhauses in Esslingen, litten die Kaninchen schreckliche Qualen. „Alle Tiere hatten irgendein Leiden, zwei Drittel sogar richtige Schmerzen“, berichtete die Tierärztin vom Veterinäramt in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Angesichts dieser langwierigen Qualen sah die Richterin eine Geldstrafe für die Halterin nicht mehr als ausreichend an. Neben der Bewährungsstrafe wurde ein auf fünf Jahre begrenztes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen. Obwohl selbst die Staatsanwältin der Angeklagten bescheinigte, eigentlich äußerst tierlieb zu sein, und dass hinter der Tierquälerei sicherlich keine Absicht gesteckt hätte.

Ein Handwerker, der in dem Einfamilienhaus zu tun hatte, war auf die Kaninchen aufmerksam geworden und hatte Anzeige beim Veterinäramt gestellt. Am 21. September 2017 führten schließlich zwei Tierärztinnen eine unangemeldete Kontrolle durch. Was sie dann in den beiden komplett dunklen Kellerräumen fanden, hätten sie bis dahin noch nie zu Gesicht bekommen: Eine etwa 30 Zentimeter dicke Kotschicht bedeckte den Boden und der Ammoniakgeruch war so beißend, dass die Augen anfingen zu tränen. „Ich habe noch nie so abgemagerte Kaninchen gesehen“, schilderte die Amtsärztin weiter. Die einen waren fast verhungert und dehydriert, die anderen litten unter mit Eiter verklebten Augen oder hatten viel zu lange Krallen. Darüber hinaus fand die Ärztin noch zahlreiche Bissverletzungen vor, sei es an den Ohren oder an den Genitalien. „Unter Sozial- und Hungerstress entwickeln die Kaninchen eine Art Kannibalismus und nagen allmählich beispielsweise das ganze Ohr des Kontrahenten ab“, erklärte die Expertin. 25 der beschlagnahmten Tiere mussten noch am gleichen Tag – oder ein paar Tage später – eingeschläfert werden.

Es fange zunächst klein an, man könne sich dann vom Nachwuchs nicht trennen, dann komme die Überforderung und schlussendlich schäme man sich, Hilfe zu holen – so schilderte die Tierärztin die Spirale, in der sich auch die Angeklagte befunden hatte. Die 52-Jährige gab zu, dass sie es nicht fertigbrachte hatte, den Nachwuchs wegzugeben: „Ich hatte ein enges Verhältnis zu meinen Kaninchen“, sagte die Angeklagte und brach in Tränen aus. Sie leide auch heute noch unter der Beschlagnahme, bereue aber inzwischen alles. „Das Tierheim Esslingen und die Tierrettung Mittlerer Neckar haben uns wie immer tatkräftig bei der Bergung und Versorgung der Kaninchen unterstützt“, teilte die Tierärztin auf Nachfrage der Amtsrichterin mit. An die beiden Einrichtungen muss die Angeklagte jeweils 1000 Euro zahlen, entschied das Gericht.