Quelle: Unbekannt

Das Esslinger Amtsgericht hat einen 52-Jährigen schuldig gesprochen. Bei einem von ihm verursachten Unfall ist eine Beifahrerin getötet und eine andere schwer verletzt worden.

EsslingenEin tragischer Unfall hat im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Esslinger Amtsgericht am Montag gestanden. Weil er zu schnell unterwegs gewesen war, hatte der 52-jährige Angeklagte im Mai 2017 einen Unfall an der Autobahnanschlussstelle Neuhausen verursacht, bei dem eine Beifahrerin gestorben und eine andere sowie er selbst schwer verletzt worden waren. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Mann nun zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Es sollte ein netter Ausflug werden: Am Morgen des 21. Mai 2017 war der Angeklagte zusammen mit seiner damals 50 Jahre alten Freundin und deren 60-jähriger Schwester auf dem Weg zur Burg Hohenzollern. Das Trio war in der Früh von Mosbach, dem Wohnort der Freundin, losgefahren und gegen 10 Uhr auf der Autobahn nahe Neuhausen in Fahrtrichtung Ulm unterwegs. Doch dann traf der Angeklagte, der am Steuer des Autos saß, eine schicksalsschwere Entscheidung.

Plötzlich, so schildern es Zeugen, beschleunigte er und zog mit seinem Fahrzeug von der mittleren auf die rechte und direkt weiter auf die Ausfahrspur. Viel zu schnell fuhr er in die Kurve der Ausfahrt und verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das Auto schanzte über einen Erdwall, wurde rund 20 Meter durch die Luft geschleudert und überschlug sich. Bei dem Unfall wurde die 60-jährige Beifahrerin so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starb. Der Angeklagte erlitt lebensgefährliche Verletzungen, auch seine 50-jährige Freundin wurde schwer verletzt.

In der Verhandlung vor dem Esslinger Schöffengericht ging es nun vor allem um die Frage, warum der Angeklagte seinen Wagen so plötzlich nach rechts gezogen hatte. Hatte er erst so spät bemerkt, dass er die Ausfahrt nehmen musste? Oder hatte ihn etwa eine Nachricht des Ehemanns seiner Freundin auf deren Handy so irritiert, dass er unbedacht reagierte?

Der Angeklagte war bei der Suche nach der Ursache seines Handelns keine große Hilfe. Denn der 52-Jährige, der nach dem Unfall eine Woche im Koma gelegen hatte, erinnerte sich nach eigener Aussage weder an den Unfall noch an die Zeit unmittelbar davor. In der Verhandlung schien es zunächst durchaus plausibel, dass die Nachricht des Ehemanns der 50-Jährigen ausschlaggebend gewesen sein könnte. Schließlich sind sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin verheiratet und hatten erst wenige Monate zuvor ein Verhältnis begonnen. Eine Kurzschlussreaktion etwa aus Eifersucht wäre also durchaus denkbar gewesen.

Doch sowohl der Angeklagte als auch seine damalige Freundin schilderten vor Gericht durchaus glaubhaft, dass ihre jeweiligen Ehepartner von ihrem Verhältnis wussten und es deshalb keinerlei Probleme gegeben habe. Vielmehr hätten die Ehen – die heute beide noch Bestand haben – mehr oder weniger nur noch auf dem Papier existiert. Auch das Verhältnis der Schwester der Freundin zu dem Angeklagten sei unproblematisch gewesen.

Und so kristallisierte sich vor Gericht immer mehr die Überzeugung heraus, dass eine überhastete Reaktion des Fahrers die Ursache für den dramatischen Unfall gewesen sein muss. Letztlich waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und das Schöffengericht der Ansicht, dass es sich um einen tragischen Unglücksfall gehandelt hat. Demnach hatte der Angeklagte zu spät bemerkt, dass er die Ausfahrt nach Neuhausen nehmen musste und war erst kurz vor knapp in einer Hauruck-Aktion auf die Ausfahrspur gefahren. Weil er laut einem Sachverständigen mit einer Geschwindigkeit zwischen 95 und 115 Stundenkilometern auf die Spur zog und nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, flog sein Fahrzeug aus der Kurve. Eine sichere Fahrt ist hier laut dem Sachverständigen mit höchstens 80 Kilometern pro Stunde möglich.

Doch während der Verteidiger für einen Freispruch des Angeklagten plädierte, weil man ihm mangels Tempolimit auf der Strecke nicht vorwerfen könne, zu schnell unterwegs gewesen zu sein, sah der Staatsanwalt dies völlig anders. Der 52-Jährige hätte erkennen müssen, dass er zu schnell und zu knapp dran war, betonte er. Sein Fahrstil sei verantwortungslos und gefährlich gewesen, deshalb sei er allein schuldig am Unfall und damit am Tod der 60-Jährigen und den schweren Blessuren seiner Ex-Freundin, die unter anderem an Luftröhre, Wirbelsäule, Magen und Darm verletzt wurde. So sah es auch das Gericht, das den Angeklagten zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einem Monat Fahrverbot verurteilte.