Von Elisabeth Schaal
Erst wenige Tage auf der Welt, beschäftigt die Kleine parallel bereits mehrere Behörden und Ämter: „Das Wohl des Kindes hat dabei oberste Priorität“, betont Sachgebietsleiter Diethelm Mauthe, der beim Kreisjugendamt auch für Vormundschaften zuständig ist. Beim Familiengericht ist mittlerweile beantragt, dem Jugendamt die Amtsvormundschaft zu übertragen. Bleiben die Eltern weiterhin verschwunden, „gehen wir davon aus, dass sie keine Ansprüche an das Kind mehr geltend machen“, erläutert Siegbert Schäfer. Den einzig richtigen Weg für die Kleine, um ihr einen Platz zu geben, der „einer