Abgeordnete: Abgeordnete sind die von den Wahlberechtigten ins Parlament entsandten Personen. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. Zum Abgeordneten wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch die Mitglieder der Landtage werden Abgeordnete genannt, Gemeinde- und Kreisräte jedoch nicht, weil die kommunalen Gremien formal keine Parlamente sind, sondern Verwaltungsorgane. Foto: Maucher

Über 61 Millionen Menschen in Deutschland dürfen am 24. September 2017 bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben und entscheiden über die politische Zukunft Deutschlands.

Nicht nur die Erstwähler stehen dann vor vielen Fragen, auf die sie Antworten suchen. Zum Beispiel: Welche Stimme ist wichtiger? Die Erst- oder die Zweitstimme? Wie werden die Stimmen ausgezählt und welche Partei erhält dann wie viele Sitze im Bundestag? Wer darf eigentlich wählen? Und ab wieviel Jahren darf man eigentlich kandidieren?

Zum schnellen Überblick über die wichtigsten Begriffe gibt es hier das Wahl-ABC.