Von Michael Kirner

Berlin - Wer in unserer Demokratie das Sagen hat, haben die Gründervater der Bundesrepublik in der Verfassung eindeutig definiert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Aber was bedeutet das genau? Und welche Rolle spielt dabei der Deutsche Bundestag, der am 24. September neu gewählt wird? Dazu einige Antworten:

Was sind die Aufgaben des deutschen Parlaments?

Die wohl wichtigste Aufgabe ist die Gesetzgebung. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist der Bundestag die legislative, also gesetzgebende Gewalt in unserer Demokratie. Aber auch der Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind, spielt bei der Verabschiedung von Gesetzen eine große Rolle. Die Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative ist im Grundgesetz verankert.

Wie geht Gesetzgebung eigentlich?

Gesetzesinitiativen können von der Bundesregierung (Regelfall), dem Bundesrat oder dem Bundestag selbst kommen. Die Beratung erfolgt im Bundestag in drei Lesungen. Nach der ersten Lesung werden Gesetzentwürfe in die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen und dort im Detail beraten. In der zweiten Lesung wird über den Entwurf und Änderungsanträge abgestimmt, in der dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung. Anschließend geht das Gesetz an den Bundesrat, der bei zustimmungspflichtigen zwingend zustimmen muss. Tut er dies nicht, wandert das Gesetz in der Regel in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Gibt es dort eine Einigung, muss der Bundestag nochmals zustimmen, bevor das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.

Was macht der Bundestag sonst noch?

Zum Beispiel um die Kontrolle der Regierung (Exekutive), vor allem, wenn es um Einnahmen und Ausgaben des Bundes geht. Auch bevor Soldaten zu bewaffneten Auslandseinsätzen entsandt werden, muss der Bundestag zustimmen. Daher ist auch von einer „Parlamentsarmee“ die Rede. Zu den besonderen Aufgaben gehört natürlich, nach einer Wahl einen neuen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu bestimmen. „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt“, heißt es in Artikel 63 des Grundgesetzes.

In welcher Weise wird der Bundestag gewählt?

Auch das ist natürlich im Grundgesetz zu lesen: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“. Konkret bedeutet das: Jeder deutsche Staatsangehörige darf wählen, unabhängig von Bildung, Konfession oder Geschlecht zum Beispiel. Anders als in den USA, wo es Wahlfrauen und -männer gibt, werden die Abgeordneten direkt gewählt. Niemand darf zum Wählen an sich oder zur Wahl einer bestimmten Partei gezwungen werden. Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel. Und: Es darf nicht kontrolliert werden, wie jemand abgestimmt hat.

Wie setzt sich das Parlament zusammen?

Derzeit sind 630 Abgeordnete vertreten: Mit 309 stellen CDU und CSU die meisten Parlamentarier. Es folgen die SPD mit 193, die Linke mit 64 und die Grünen mit 63. Die ehemalige CDU-Abgeordnete Erika Steinbach ist seit ihrem Parteiaustritt Anfang 2017 fraktionslos. Bei der Sitzverteilung kommen nur Parteien zum Zuge, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in einzelnen Wahlkreisen Direktmandate errungen haben. Sind es weniger als drei Parlamentarier, gelten diese als fraktionslose Abgeordnete. Mit mindestens drei Abgeordneten kann eine Partei eine Gruppe im Bundestag bilden. Verfügt sie über mindestens fünf Prozent der Mandate erhält sie Fraktionsstatus. Je nach Wahlperiode variiert die Anzahl der Abgeordneten.

Welche Rolle spielt der Präsident des Bundestags?

Protokollarisch gesehen ist sein Amt nach dem des Bundespräsidenten das zweitwichtigste im Staat - noch vor der Bundeskanzlerin. Denn immerhin ist er ja Vorsitzender des obersten Verfassungsorgans. In der Regel gehört er der stärksten Fraktion im Bundestag an. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Leitung der Parlamentssitzungen, zudem nimmt er an Staatsempfängen teil und redet bei großen politischen Anlässen. Der Präsident steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung mit ihren 3000 Mitarbeitern und setzt die staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Zur Zeit hat er sechs Stellvertreter.

Und welche Aufgaben haben die Vizepräsidenten?

Ebenso wie der Chef leiten sie vom Podium aus die Plenarsitzungen. In der Regel wechseln sich Präsident und Vizepräsident alle zwei Stunden ab, dabei haben die Stellvertreter dieselben Rechte: So dürfen sie beispielsweise Abgeordnete zur Ordnung rufen. Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter amtieren für die Dauer der Wahlperiode, abgewählt werden können sie nicht.