Im Reutlinger Inzestfall, in dem ein Mädchen zwei Kinder vom leiblichen Bruder bekam, sind nun die Urteile gegen die Mutter und den Stiefvater gefallen. Foto: Archivbild dpa - Wolfram Kastl

Ein Mädchen bekommt zwei Kinder vom leiblichen Bruder - wegen Inzest standen nun die Mutter und der Stiefvater der Geschwister vor dem Reutlinger Amtsgericht.

Reutlingen (dpa/lsw) Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Eltern von dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr der Kinder wussten, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde die 40 Jahre alte Mutter am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 45 Jahre alte Stiefvater bekam eine Geldstrafe. Zunächst hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» berichtet.

Die Geschwister waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig. Nach Angaben des Gerichts brachte die geistig behinderte Tochter im Alter von 15 Jahren das erste Kind ihres ein Jahr jüngeren Bruders zur Welt. Bis heute lebt es in der Familie. Ein Jahr später wurde das Mädchen erneut schwanger. Bei einer Untersuchung in der Klinik wurde man auf den Inzest-Fall aufmerksam.