Der Landtag in Stuttgart. Foto: dpa - dpa

Das Land hat die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Schwerbehinderten laut einem Zeitungsbericht erneut nicht erfüllt.

Stuttgart (dpa/lsw)Das Land hat die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Schwerbehinderten laut einem Zeitungsbericht erneut nicht erfüllt. Für das Jahr 2017 kämen Ministerien und nachgeordnete Behörden zusammen nur auf eine Quote von 4,62 Prozent schwerbehinderten Beschäftigten, wie «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» (Samstag) unter Berufung auf eine Vorlage des Sozialministeriums für die nächste Sitzung des Kabinetts berichten. Vorgeschrieben sind 5 Prozent.

Deshalb müsse das Land nun eine Ausgleichszahlung in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro leisten, die an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales gehe. Das Ministerium wollte den Bericht nicht kommentieren und verwies auf die Kabinettssitzung.

Im Vergleich zu 2016 fiel das Ergebnis im vergangenen Jahr noch schlechter aus: 2016 hatte die Quote noch bei 4,8 Prozent gelegen. 2015 hatte das Land die Vorgabe noch knapp erfüllt. Dem Bericht zufolge liegen nur zwei Ministerien unterhalb der Hürde. Sie haben aber mit Abstand das meiste Personal.