Freiburger Rüstungsgegner Jürgen Grässlin Foto: Patrick Seeger/dpa (Archiv) - Patrick Seeger/dpa (Archiv)

Wegen Verdachts auf illegalen Waffenhandel kommen ehemalige Heckler & Koch-Mitarbeiter vor Gericht. Rüstungsgegner Jürgen Grässlin erhebt Vorwürfe gegen Waffenkontrolleure.

Stuttgart (dpa/lsw) - Vor dem Beginn des Prozesses gegen den Waffenhersteller Heckler & Koch hat sich der Initiator der Anklage, Rüstungs- und Waffengegner Jürgen Grässlin, zu Wort gemeldet. «Trotz eindeutiger Beweislage sind seit der Strafanzeige acht Jahre vergangen, bis das Verfahren endlich in einen Prozess mündet», teilte er am Montag mit. Deshalb sitze am Dienstag von drei zu beschuldigenden Institutionen gerade mal eine auf der Anklagebank in Stuttgart, nämlich die Waffenfirma aus Oberndorf am Neckar.

Grässlin zufolge hätte die Staatsanwaltschaft Stuttgart neben Heckler & Koch auch gegen Vertreter jener Behörden ermitteln müssen, die für die Kontrolle von Rüstungsexporten zuständig sind - das Bundesausfuhramt und das Bundeswirtschaftsministerium. Sie hätten den illegalen Waffenhandel zumindest geduldet, wenn nicht sogar befördert - das hätten seine Recherchen ergeben, so Grässlin. Ermittlungen seien zwar aufgenommen, das Verfahren jedoch «umgehend» wieder geschlossen worden. Nun seien die Vorwürfe gegen die Behörden verjährt.

Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht man das anders. «Wir haben selbstverständlich auch geprüft, ob gegen die Behörden- und Ministerienmitarbeiter ein Anfangsverdacht besteht», sagte ein Sprecher. «Und wir haben bei Herrn Grässlin nach konkreten Anhaltspunkten gefragt, aber nie eine Antwort erhalten.» Letztlich habe sich kein Anfangsverdacht bestätigt, so dass auch kein Verfahren eröffnet worden sei.

Grässlin hatte im April 2010 Strafanzeige gestellt, nachdem er von einem Whistleblower aus dem Unternehmen Heckler & Koch interne Dokumente zugespielt bekommen hatte. Von Dienstag an stehen sechs ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers vor dem Stuttgarter Landgericht. Es geht um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz durch Lieferungen von G36-Sturmgewehren nach Mexiko von 2006 bis 2009. Die Waffen wurden in Unruheprovinzen eingesetzt, wo sie laut Ausfuhrgenehmigung nicht hätten sein dürfen.

Wichtig sei dabei, dass die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung an sich noch kein strafbares Fehlverhalten der Beamten darstellte, heißt es dazu bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. «Man hätte den Betreffenden nachweisen müssen, dass sie wussten, dass Heckler & Koch sich nicht an Einschränkungen halten würde. Doch dazu gab es keine Anhaltspunkte.»