Die Maßnahmen dürften nicht nur auf den ländlichen Raum abzielen, sondern sollten auch Städte und Siedlungsbereiche einbeziehen, fordern die Experten. Foto: dpa - dpa

Das Innenministerium in Stuttgart hält den Antrag für rechtlich zulässig. Nun geht es erst richtig los.

Stuttgart (dpa/lsw)Das Volksbegehren für stärkeren Artenschutz in Baden-Württemberg ist verfassungskonform und zulässig. Das teilte das Innenministerium den Initiatoren des Volksbegehrens am Mittwoch in einem Bescheid mit, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Unter dem Motto «Rettet die Bienen» waren im Südwesten laut der Initiative proBiene seit Mai mehr als 35.000 Unterschriften gesammelt worden. Nötig waren eigentlich nur 10.000 Unterschriften Wahlberechtigter. Ende Juli reichten die Initiatoren den Zulassungsantrag und die Unterschriften beim Innenministerium ein.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren braucht es nun die Unterstützung von jedem zehnten Wahlberechtigten im Südwesten - rund 770.000 Menschen. Das Innenministerium legt dafür einen Zeitraum fest. Die bereits gesammelten Unterschriften zählen nicht dazu, Unterstützer müssten also erneut ihre Unterschrift setzen.

Die Initiative fordert nach eigenen Angaben den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, die Halbierung von Pestiziden bis 2025 und ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten. Umweltschutzverbände unterstützen dies. Unter anderem Imker und Biobauern sowie Politiker verschiedener Parteien hatten den Entwurf des geplanten Volksbegehrens aber kritisiert.

In Bayern hatten bei einem Volksbegehren rund 1,7 Millionen Menschen für einen Gesetzentwurf für einen stärkeren Artenschutz unterschrieben - fast 18,4 Prozent der Wahlberechtigten.