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Ein Verkehrssünder hat sich beim Umgehen eines Fahrverbots und einer Geldstrafe wegen Raserei nicht strafbar gemacht.

Stuttgart/Tübingen (dpa/lsw)Ein Verkehrssünder hat sich beim Umgehen eines Fahrverbots und einer Geldstrafe wegen Raserei nicht strafbar gemacht. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte den Freispruch des Mannes am Landgericht Tübingen, wie es am Dienstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte die Prüfung veranlasst, weil sie den Mann der falschen Verdächtigung für schuldig hielt.

Der Mann war als Raser geblitzt worden - er soll auf einer Bundesstraße bei vorgeschriebenen 120 Stundenkilometern fast Tempo 180 gefahren sein. Dafür flatterte ihm ein Strafzettel ins Haus: Er sollte 480 Euro zahlen und seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Er wandte sich an eine Person, die im Internet damit warb, gegen eine Zahlung Fahrverbote zu übernehmen. Die Person füllte den Anhörungsbogen des Rasers aus - wie sich herausstellte, gab sie darauf eine nicht existierende Person in Karlsruhe an.

Bis die Behörden das bemerkten, war die Raserei verjährt und der Mann konnte nicht mehr belangt werden. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt bestätigte, hat er sich auch nicht der falschen Verdächtigung schuldig gemacht - dafür hätte er eine real existierende Person zu Unrecht belasten müssen.