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Das Innenministerium hatte den Antrag der SPD abgelehnt und dafür rechtliche Gründe angeführt. Die SPD zog deshalb vor Gericht. Dort legen jetzt beide Seiten ihre Gründe dar.

Stuttgart (dpa/lsw)Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Montag um 10.30 Uhr über die Frage, ob das von der SPD geplante Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren zulässig ist. Das Innenministerium hatte den Antrag der SPD abgelehnt und dafür rechtliche Gründe angeführt. Die SPD zog deshalb vor Gericht. Dort legen jetzt beide Seiten ihre Gründe dar. Die Richter wollen erst später eine Entscheidung veröffentlichen - nach Angaben eines Gerichtssprechers soll dies aber noch im ersten Quartal 2020 sein.

Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen, die in den Kommunen unterschiedlich hoch sind. Die SPD will diese Gebühren generell abschaffen. Sie sitzt aber nicht mit in der Regierung, sondern in der Opposition. Über ein Volksbegehren, das am Ende in eine Volksabstimmung münden könnte, will sie das Thema vorantreiben. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab mit der Begründung, dass das für das Land zu teuer sei.