Ein Schild mit der Aufschrift «Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg» steht vor dem Gebäude des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Foto: Uwe Anspach/dpa - Uwe Anspach/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Streit um Pläne für Stuttgart 21 am Landesflughafen ein Urteil gesprochen. Die Baugenehmigung ist rechtswidrig.

Mannheim (dpa/lsw)Eine einheitliche Baugenehmigung für die Stuttgart-21-Pläne der Bahn am Landesflughafen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg rechtswidrig. Mit seinem Urteil gab der Fünfte Senat am Dienstag in Mannheim klagenden Umweltschützern Recht. Sie hatten einen gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) für den S21-Flughafenbahnhof samt Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Ulm und für eine Straßenverlegung entlang der Trasse moniert.

«Wir sind froh, dass uns das Gericht in diesem Punkt Recht gegeben hat», sagte Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder. Die Stuttgart-21-Bauherrin Bahn zeigte sich ebenfalls zufrieden: Der VGH habe alle das Eisenbahnvorhaben betreffenden Teile des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt. Das Urteil werde weder den Vergabeprozess noch den Beginn der Bauarbeiten verzögern.

Siegel räumte ein, dass sein Verein sich eine noch kritischere Bewertung der Bahn-Pläne gewünscht hätte - etwa zum Brandschutz oder zum Bau des geplanten Fernbahnhofs am Flughafen Stuttgart. Geklagt hatte neben der Schutzgemeinschaft auch der Naturschutzbund Nabu Stuttgart. Das Gericht hatte beide Klagen in einem Verfahren gebündelt.

Aus Sicht der Richter hat das EBA versäumt, die mit dem Straßenbauvorhaben verbundenen Vorteile und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt abzuwägen - und zwar unabhängig von dem Eisenbahnvorhaben. Bei der Verlegung der Straße gehe es um ein selbstständiges Projekt. Im Übrigen sei die Genehmigung aber rechtmäßig: Die Eisenbahnplanung sei verkehrspolitisch und städtebaulich gerechtfertigt, ihre Finanzierung hinreichend gesichert (Az: 5 S 1981/16 und 5 S 2138/16).

Die Bahn teilte mit, die für die Verlegung der Landesstraße nötigen Umweltverträglichkeitsprüfungen könnten in den kommenden Monaten nachgeholt werden.

Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Verbandschef Siegel wollte zunächst nicht sagen, ob er in die nächste Instanz geht.

Mit dem Beschluss revidierte das Gericht eigene Entscheidungen vom Februar 2017, als es Anträge derselben Kläger gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung ablehnte. Der alte Beschluss soll im Sinne der neuen Entscheidung geändert werden, wozu sich die Beteiligten äußern könnten, sagte VGH-Vizepräsident Karsten Harms.
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