Baden-Württemberg, Eppingen: Ein Kessel, in dem sich bei einem Fastnachtsumzug eine junge Frau mit heißem Wasser an den Beinen verbrüht hatte, steht vor einer Polizeiwache. Gegen einen als Hexe maskierten Beschuldigten, der bei einem Fastnachtsumzug die damals 18-jährige Geschädigte über einen Kessel mit kochend heißem Wasser gehalten haben soll, beginnt vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess. Foto: Stephen Wolf/dpa - Foto: Stephen Wolf/dpa

Aus Spaß wurde Ernst: Eine Zuschauerin wird während eines Fastnachtsumzugs in einem «Hexenkessel» verbrüht. Keiner will es gewesen sein. Jetzt steht doch eine «Hexe» vor Gericht.

Heilbronn (dpa/lsw)Wie geriet die 18-Jährige in den «Hexenkessel? Zehn Monate nach der schweren Verbrühung einer jungen Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen nahe Heilbronn muss sich ein 33-Jähriger vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Heilbronn wird ihm fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Damit drohen ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Das Amtsgericht hat 43 Zeugen auf der Liste. (Az.: 22Ds 11 Jf 4103)

Die Schwierigkeit bei den Ermittlungen war nämlich, dass sich etliche mögliche Täter regelrecht hinter ihren Hexen-Masken versteckten. Gegen Maskierte zu ermitteln, ist nicht einfach, wie Polizei und Staatsanwaltschaft erkennen mussten. Zunächst waren 18 weitere Mitglieder der Gruppe «Bohbrigga Hexenbroda» im Visier der Ermittler. Alle waren zum Zeitpunkt des Unfalls am 3. Februar 2018 ebenfalls als Hexen verkleidet und maskiert. Nach jüngsten Angaben schweigt der Angeklagte zu dem Vorwurf.

Die 18-Jährige musste wegen schwerer Verbrennungen längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden, wie das Gericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-Jährige die junge Frau über einen Kessel mit brühend heißem Wasser hielt, den die «Bohbrigga Hexenbroda» auf einem Bollerwagen mit sich führten.

Zuschauer sollen die 18-Jährige in Richtung Bollerwagen geschoben haben. Der Angeklagte soll sie dann hochgehoben und über den Kessel gehalten haben. Dabei soll sie ihm entglitten und mit den Beinen in das Wasser geraten sein.