Stuttgart (lsw) - Mit Betrug erschlichene Staatsbürgerschaften sollen nach dem Willen von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) deutlich länger entzogen werden dürfen als bisher. „Wir können nicht akzeptieren, dass ein Ausländer bei seiner Ankunft in unserem Land den Staat belügt“, sagte Strobl gestern kurz vor der Innenministerkonferenz (IMK). Die Minister befassen sich in Leipzig mit dem Vorschlag aus Baden-Württemberg, die Frist zur Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung bei Täuschung über Identität oder Verfassungstreue von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Auf keinen Fall dürfe eine Einbürgerung dazu dienen, sagte Strobl, sich eine neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität zu verschaffen. Der Antrag von Baden-Württemberg hat demnach zum Ziel, die Einbürgerung von Ausländern zu verhindern, die über ihre Identität oder ihre innere Hinwendung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung getäuscht zu haben. Die eindeutige Klärung der Identität sei ebenso wie die Verfassungstreue zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung.

Die deutsche Staatsbürgerschaft sei „das größte Geschenk, das der deutsche Staat einem Ausländer machen kann“, sagte Strobl. Es müsse auch nach zehn Jahren noch möglich sein, „eine durch Lug und Trug erschlichene Staatsbürgerschaft zu entziehen“. Eine unter falschen Vorzeichen erschlichene Einbürgerung dürfe jedenfalls unter keinen Umständen mit der Verleihung dieser belohnt werden. „Gerade weil die deutsche Staatsbürgerschaft ein solch hohes Gut ist, brauchen wir klare und einheitliche Regelungen, wer diese Staatsbürgerschaft erhalten kann.“ FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke bemängelte, dass das Bundesamt für Migration kaum prüfe, ob Fluchtgründe auch nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Jahres-Frist noch bestehen. „Ohne diese Prüfung aber erhalten Flüchtlinge eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Aus der zeitlich befristeten Flüchtlingshilfe wird so eine ungeordnete Einwanderung“, sagte Rülke.